#1
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Melde-und Nachweispflicht
Hallo,
ich bin seit dem 17.02.09 krankgeschrieben. Nun bekam ich heute von meiner Firma ein Schreiben, indem u.a darum gebeten wird, das ich den Auszahlschein vorzulegen habe. Soweit mir bekannt ist,darf dies der Arbeitgeber nicht verlangen,da die Art der Erkrankung dort vermerkt ist. Irre ich mich da? Lg Patricia |
#2
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AW: Melde-und Nachweispflicht
Hallo patricia
den AG gehen deine Diagnosen nichts an. Er hat aber ein recht darauf, zu wissen, dass du krankgeschrieben bist. ich hatte es damals so gemacht, dass mir der Arzt formlos bescheinigt hat, dass ich bis auf weiteres AU bin. das hat meinem Arbeitgeber gereicht. Gruß Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Melde-und Nachweispflicht
... da Ärzte gerne Gebühren für "formlose Bescheinigungen" nehmen, decke doch einfach die Diagnose ab und kopiere den Zahlschein. Es geht für den Arbeitgeber nur darum zu sehen, daß weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
LG Zwergboe |
#4
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AW: Melde-und Nachweispflicht
Hallo,
also den Auszahlschein bekam ich vom Arzt für die KK, für den Arbeitgeber gabs alle paar Wochen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der ja auch nur die Daten der "Krankmeldung" stehen. Mehr als eben diese Bescheinigung kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, wobei gerade doch in kleineren Firmen eh jeder Bescheid weiss, ist ja auch keine Schande. Frag doch mal nach wozu die den Auszahlschein wollen? Gruss Rosita |
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