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  #1  
Alt 23.09.2010, 11:48
yog_erika yog_erika ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Sabrina,

beim Behindertenausweis lässt durchaus noch einiges bewegen, denn die Buchstaben sind nicht ohne Bedeutung. Ich habe für die Metas zusätzlich »B« für Begleitperson, »aG« für die Nutzung von Behindertenparkplätzen, »RF« für die Befreiung von den Rundfunkgebühren und »T« für die Nutzung des Telebusses bzw. Behindertenfahrdienstes bekommen.

Pflegestufe würde ich auf jeden Fall beantragen. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die Krankenkasse, die dann einen Gutachter vom medizinischen Dienst zur Einstufung schickt. Für Pflegestufe 1 sind mindestens 45 min täglich für die Grundpflege, für Stufe 2 mind. 120 min und für Stufe 3 mind. 240 min inkl. nächtlicher Bereitschaft nötig. Zur Grundpflege zählt alles, was für die eigenen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Verlassen/Betreten der Wohnung an Zeitaufwand durch die Pflegeperson(en) nötig ist.

Aus dem Internet kann man ein Pflegetagebuch herunterladen, in das man die einzelnen Zeiten pro Wochentag einträgt. Daraus wird ein Mittelwert ermittelt, der zur Einstufung herangezogen wird. Bei der Begutachtung sollte Dein Vater sich nicht aus falschem Stolz anstrengen und zeigen, was er alles noch ohne Hilfe schafft bzw. wie beweglich er noch ist, auch wenn es ihm große Schmerzen bereitet. Was nicht schmerzfrei geht, geht einfach nicht ohne Hilfe! Das ist ein schwerer Lernprozess, aber im eigenen Interesse und auch im Interesse der Angehörigen ist Stolz an dieser Stelle völlig fehl am Platz.

Die vom Gutachter ermittelte Pflegestufe gilt zunächst für ein halbes Jahr, bei Begutachtung kurz vor Halbjahreswechsel bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres. Nachbesserungen sind nur möglich, wenn im Laufe dieser Zeit noch etwas zusätzlich auftaucht, ansonsten wird kurz vor Ablauf der Geltungsdauer eine neue Begutachtung durchgeführt.

Ob man zunächst nur das Pflegegeld in Anspruch nimmt oder zusätzlich einen Pflegedienst beauftragt, hängt von der häuslichen Situation ab. Zum Wechsel zwischen den verschiedenen Möglichkeiten reicht ein Anruf bei der Pflegekasse (Unterabteilung der Krankenkasse). Pflegedienste helfen auch bei der Auswahl von Pflegemitteln, die mit Sicherheit nötig sind. Greifzangen sind eine sehr sinnvolle Erfindung, aber auch Pflegebetten und viele andere Dinge. Die Pflegekasse übernimmt ggf. auch den Umbau eines Bades für behindertengerechtes Duschen, Waschen, Toilettensitzerhöhung u.v.a.m.

Vermutlich ist es sinnvoll, sowohl den Antrag beim Versorgungsamt als auch bei der Krankenkasse direkt vom Sozialdienst des behandelnden Klinikums stellen zu lassen. Die beschaffen gleich die nötigen ärztlichen Atteste, so dass die Antragsbearbeitung bei den Behörden wesentlich weniger Zeit in Anspruch nimmt.
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Liebe Grüße
Erika


pT2, G3, pN3a (13/15), L1, V1, R0
pTis (DCIS) Grad 3, R1 (caudal)
ausgedehnte LWK 5 erfassende ossäre Metastase mit Weichteilinfiltration
ausgedehnte ossäre Metastase in LWK 1 mit Weichteilinfiltration
Kleine Metastase BWK 12 und SWK 1
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  #2  
Alt 23.09.2010, 16:47
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Mimmi und Yog_Erika,

manches Mal ist es sinnvoll nach zuschauen was in der Zwischenzeit geschehen ist, bevor man auf einen Beitrag vom 05/2010 antwortet!!!

Sabrina's Papa ist inzwischen verstorben ........
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Jutta
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  #3  
Alt 24.09.2010, 11:00
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Ganz einfach Jutta,
der Hausarzt ist die wichtigste Ansprechperson.
Der kann am besten beurteilen, ob die entsprechenden Zusatz-Buchstaben
gelten sollen.
Aber ich weis nicht, ob man mit Darm-Krebs als gehbehindert gilt.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 24.09.2010, 12:54
frohsinn frohsinn ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

....Ignoranz ?? Bitte nicht Juttas Beitrag überlesen .....
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  #5  
Alt 02.01.2011, 10:10
Reinhard Reinhard ist offline
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Beiträge: 834
Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Liebe,

das Problem betrifft ja vielleicht auch noch andere, die noch leben.

Ich überlege auch, eine Pflegestufe zu beantragen.

Es ist so, dass mein Zustand SEHR stark wechselt. Vorletzten Sommer lag ich monatelang sterbenskrank nur bewegungslos im Bett, letzten Sommer war ich wie genesen.

Und das ist eben überhaupt nicht vorhersehbar.

Zur Zeit gehts wohl eher bachab. Bestahlungen wegen Gehirnmetas.

Zur Zeit kann ich mich noch in der Wohnung bewegen. Aber wie lange noch?
Meine Frau ist berufstätig.

100% Behinderung mit aG habe ich auf unbegrenzte Zeit. Eu-Rente auch.

Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.

Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?

Ich bin mir da echt unsicher.

Liebe Grüße Reinhard
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  #6  
Alt 02.01.2011, 12:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard!

Zitat:
Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.
Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?
Du schreibst in Deinem Beitrag, dass Deine gesundheitliche Situation ständig wechselt.


Die Gutachter des MDK stellen sehr gezielte Fragen, wenn sie ihren Besuch durchführen.

Ich empfehle Dir, in Deinem Antrag die bisherige Krankengeschichte zu schildern, damit der Gutachter sich schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen kann.

Erkläre der Pflegekasse, welche Einschränkungen Du hast! Vielleicht benötigst Du auch Hilfsmittel, die Dir und Deiner Frau die Pflege erleichtern können z.B.Lift für die Badewanne? Wenn die Pflegestufe bewilligt wird, zahlt die Pflegekasse für die Anpassung der Wohnung einen Zuschuss, dieser liegt bei 2500 € pro Maßnahme.

Es gibt inzwischen viele gute Broschüren, die sich mit den Leistungen der Pflegeversicherung beschäftigen und die Zusammenhänge erklären. So wird immer wieder empfohlen ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort aufzuschreiben, bei welchen Tätigkeiten man Hilfe benötigte, wie lange diese etwa dauerte, wer sie leistete.

Schade, dass Du im vorigen Jahr auf Leistungen der Pflegeversicherung verzichtet hast!

Das SGB XI schreibt vor, dass zwischen dem Tag der Antragstellung und der Entscheidung der Pflegekasse maximal 6 Wochen liegen dürfen, der MDK hat für seinen Hausbesuch 5 Wochen Zeit. Nicht immer können die Vorgaben eingehalten werden.


Informationen zur Pflegeversicherung findest Du u.a. hier:http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege.html

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (02.01.2011 um 13:46 Uhr)
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  #7  
Alt 02.01.2011, 18:30
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard,

entscheidet für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass du täglich mindestens 46 Minuten Hilfe im Bereich der Grundpflege erhältst. Zusätzlich muss absehbar sein, dass du mindestens weitere 6 Monate Hilfe bekommst.

Wichtig, nicht der Bedarf zählt, sondern die Hilfe die du tatsächlich bekommst.

Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ausscheidungen und Ernährung.
(satt und sauber)
Wenn du keine Hilfe in diesem Bereich bekommst, macht ein Pflegegeldantrag keinen Sinn.

Ich wünsche dir alles Gute
Susi
__________________

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