|
#1
|
|||
|
|||
AW: 1.Reha nach AHB
Vielen Dank "blueblue" für die schnelle Anwort.
Hatte schon gedacht,das ich hier nicht für voll genommen werde.Naja,war auch Wochenende. Ja,die Unterlagen sind inzwischen bei mir angekommen.Habe auch bald(Mittwoch) meinen Termin bei bei meiner Ärztin und da soll ich dann die Unterlagen mit hin bringen. Aber manche Fragen auf diesen Fragebögen,verwirren einem da schon,zumal man als Normalo mit dem Amtsdeutsch so seine Schwierigkeiten hat. z.B. Art der Behinderung Ich habe einen BA mit einen Behinderungsgrad von 50,aber da steht nichts von Art der Behinderung. mfg |
#2
|
|||
|
|||
AW: 1.Reha nach AHB
Hallo.
Die Art der Behinderung ist dieselbe die du damals auf dem Antrag zur Anerkennung eines GdB beim Versorgungsamt eingetragen hast => Heilungsbewährung nach Tumorerkrankung. Wenn du nicht etwas anderes hast. |
#3
|
||||
|
||||
AW: 1.Reha nach AHB
Hallo Det,
die Antwort für den Grad der Behinderung hast du ja nun schon. Wenn du weitergehende Fragen hast, melde dich ruhig, wenn ich kann, werd ich antworten. Du schreibst, dass du denkst, dass du nicht zurück in den Job kommst. Die Möglichkeit besteht natürlich, aber ich würde da erst einmal nicht von ausgehen. Im Übrigen ist es so, dass du zunächst wahrscheinlich auch nur für zwei Jahre in Rente geschickt wirst. blueblue |
#4
|
|||
|
|||
AW: 1.Reha nach AHB
Danke euch Beiden für die hilfreichen Antworten.
Wusste ich gar nicht,das man auch schon vor dem normalen Rentenalter,probeweise in Rente gehen kann.Wie sieht es da mit meinem Arbeitsplatz aus.Ist der dann futsch?Gibt es da eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente?Die Unterschiede sind mir da nicht so geläufig. Bisher hatte ich mit meinem Arbeitgeber keine Probleme.Ich lasse mich auch alle 4-5 Wochen mal bei meinen Kollegen sehen.je nach dem,wie ich mich gerade fühle. mfg |
#5
|
||||
|
||||
AW: 1.Reha nach AHB
Hallo Det,
also ich nochmal zum antworten. Probeweise geht man sicher nicht in Rente. Es ist nur so, dass du in Rente geschickt werden kannst. Das ist abhängig von deinem Krankheitsverlauf. Meist wird es sich zu Anfang um 2 Jahre Bewilligung handeln. Wir sprechen hier von voller Erwerbsminderungsrente. Diese kann aber auch nur teilweise gegeben werden, so dass du die Halbe oder die Viertelrente bekommst, wenn du noch etwas arbeiten kannst. Bei der Rentenkasse wurde die Berufsunfähigkeitsrente bereits vor Jahren abgeschafft. Die BU-Rente gibt es noch bei den Versicherern. Hier wird meist mit einer Risikolebensversicherung kombiniert, weil sie als alleinstehende Versicherung einfach zu teuer wird. lg und ich halte die Daumen gedrückt blueblue |
#6
|
|||
|
|||
AW: 1.Reha nach AHB
Danke
Ja,wenn man nur wüsste was einem bevorsteht.Oder sollte man es besser nicht wissen. Da hier im Forum öfters vom VdK die Rede ist,habe ich mir schon mal überlegt,diesem Verein bei zu treten.Was weis ich,wie die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung mal was gegen meine "eventuellen"Anträge oder Gutachten hat. Deren Mitgliedsbeitrag ist ja zu verkraften und man hat jemanden der sich in solch rechtlichen Sachen aus kennt. Die Sache ist ja die,jedes mal wenn die KK den Auszahlschein bekommt,ruft mich meine Bearbeiterin an und fragt wie es mir geht,was noch ansteht an Behandlungen und so weiter. mfg |
#7
|
||||
|
||||
AW: 1.Reha nach AHB
Hallo Detlef,
ich denke mal, dass das die Kassen alle machen. Bei mir haben sie einige Male bei meinem Doc angerufen. Mein Hausarzt hat dann irgend wann der Sachbearbeiterin gesagt, dass er der Arzt ist und nicht sie und er bestimmt, wann ich gesund bin. Danach ging dann auch alles ziemlich schnell. lg blueblue (Heike) |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|