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#1
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Ach, Puppe.
Deine Beiträge sind doch immer wieder ermunternd! Gruss Rosita |
#2
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Liebes Frolln Altmann mit der A-Karte
de Maßnahmen des Amtes wo man nur blöd kucken muss sind mir aus meiner bisherigen eigenen Laufbahn nicht bekannt, jedoch vom Hören-Sagen weiß ich in etwa um das „Elend“. Nun gut, deine Gedankengänge könnten wohl richtig sein. Die Maßnahme von der RV bezahlt (ob blöd kucken oder nicht) wären ein paar Monate Geld eines anderen Trägers und würden den Anspruch auf ALG I verlängern, also verbuche ich dies (im Falle es wird so) schon unter einem kleinen Gewinn für uns. Warum hast du ohne Geld eine Maßnahme machen müssen? Schritt für Schritt müssen wir zusehen, den Kopf in den Sand stecken und resignieren geht bei uns nicht, wir haben 2 Monate vor Erkrankung ein Haus gekauft und bauen seitdem dort um bzw. sanieren, wohnen quasi auf einer Baustelle. Wenn ich nicht immer versuchen würde die kleinen Schritte auch als positiv zu nehmen, könnte ich gleich alles hinwerfen, aber ich nehme an du kennst das. Will ich aber nicht, ich bin eine Kämpfernatur und soo schnell bekommt mich das Scheißsystem für Kranke hier nicht klein (auch wenn es manchen Tag fast soweit ist, aber eben nur manchen Tag)!!!!!!!!!!
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Herzlichst Sabine |
#3
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo BeHappy,
ja, die Kündigung kam sofort nach der Rehakur und war „betriebsbedingt“. Die Wahrheit ist aber, dass die Krankheit zum falschen Zeitpunkt kam. Es ist ein Großauftrag weggebrochen und ein neuer kleinerer Kunde kam und dieser musste betreut und gepflegt werden. Mein LG war nicht da, also wurde die eben entlassene Azubine schnell mit Festvertrag wieder eingestellt. Dieser Umstand brachte uns sowohl vor dem örtlichen Arbeitsgericht als auch nach der Berufung des AG vor dem Landesarbeitsgericht einen Sieg ein, aber der Nervenkrieg bis dahin. Kaum alles gewonnen, kam die neue Kündigung, hier haben wir die Behinderung erst bekannt gegeben (Anwalt hat das alles zeitlich gelenkt), also war die Kündigung unwirksam, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hat. *ggg* (ich glaube die háben uns auf seiner Arbeit gehasst in der Zeit) Was glaubst du wie schnell allerdings das Integrationsamt nach Anfrage der Kündigung zugestimmt hat, einen Schutz für Behinderte = PUSTEKUCHEN!!!! Da die Firma immer weiter Berg ab ging, haben wir nunmehr nach fast 2 Jahren Kampf im Februar diesen Jahres die Kündigung angenommen und uns eine Abfindung zahlen lassen, bevor die Firma dies nicht mehr kann oder in der Höhe gewillt ist. Die Niederlassung hier am Ort schließt nämlich. Du siehts also, ich muss mir Gedanken machen, wie es einen Weg zu einem Job gibt, der Rest ist durch.
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Herzlichst Sabine |
#4
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Rosita,
meinst Du die Puppe mit der A-Karte, also mich "Altmann"?? Oder bin ich nicht gemeint? Gruß Altmann |
#5
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Egal, wer gemeint ist, deine Antwort, liebe Altmann, fand ich auch sehr erfrischend.
Recht hast du sowieso! Aber nun im Ernst: meine Erfahrungen in Sachen Berufliche Wiedereingliederung; gesponsert von der RV, hat (für mich) nur einen einzigen Zweck: einem eventuellen Rentenanspruch entgegen zu wirken. Ich reagiere immer sehr zurückhaltend, wenn jemand mit diesem Angebot ankommt und um Rat bittet. Die Wiedereingliederung endet irgendwann, die RV klinkt sich mit Zahlungen dann sofort aus und man wird der Agentur für Arbeit "überstellt." Diese kennt natürlich das Prozedere und ist auch bemüht, eine Tätigkeit zu finden. Fakt ist nur, dass es so gut wie keine Arbeit für Schwerbehinderte gibt. Also enden diese "Beruflichen Wiedereingliederer" ganz oft als Langzeitarbeitslose und was das heißt, weiß wohl jeder. Wer also nicht sicher ist, ob er überhaupt der Belastung einer Beruflichen Wiedereingliederung (ich finde, für Arbeitslose sollte es eigentlich "Neu-Eingliederung" heißen) gewachsen ist, sollte über einen Rentenantrag nachdenken. Man muss einer Beruflichen Wiedereingliederung nicht zustimmen, wenn man sich selbst nicht dazu in der Lage fühlt. Geht in euch und entscheidet erst nach reiflicher Überlegung! LG Norma |
#6
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo liebe Norma,
Du hast auch immer super recht und beschreibst meinen Beitrag hoch offiziell. Aber was ist bitte, wenn die Teilhabe abgelehnt wird und wenn auch die Rente abgelehnt wird? Eben HartzIV oder HartzO!! Hast Du ja auch gesagt. Viele Grüße Altmann/Puppe (früher denk ich mal) |
#7
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AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo, habe gerade die Einträge für Teilhabe am Arbeitsleben gelesen.
Ich hab da ganz sonderbare Dinge erlebt. Kurz vor meiner Erkrakung wurde ich arbeitslos, da die Firma mein Gehalt nicht weiter zahlen konnte.Nach 78 Wochen Krankengeld, wurde ich dann ausgesteuert. AHB sowie eine weitere Rehamassnahme wurden mir bewilligt. Letzte Reha im Febr. diesen Jahres.Zur Zeit immer noch AU aufgrund starker Depressionen. Da ich aber noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, steht mir das Arbeitsamt ständig auf den Füssen wegen Wiedereingliederung. Das ich weiterhin krank geschrieben bin, scheint keiner zuberücksichtigen.(med. Dienst hat ebenfalls AU bescheingit.) Vor 5 Wochen hat man mich nun aufgefordert, einen erneuten Rehaantrag zu stellen, damit ich im Anschluss lt. Hamburgermodel wieder eingegliedert werden kann. WO bitte soll das denn stattfinden? Vielleicht gibt das Arbeitsamt jetzt schon "KRANKEN" einen Job. Kaum zu glauben, letzte Woche erhalte ich einen positiven Rehabescheid. Ist ja ganz nett so eine Reha, aber meine Ärzte sind der Auffassung, das ich auch im Anschluss noch nicht arbeitsfähig bin. Die Reha ist im onkologischen Bereich und in keiner Weise auf mein jetziges Krankheitsbild abgestimmt.Jetzt kommt aber der Hammer, sollte ich die Reha ablehnen, so wird mir mein Arbeitslosengeld gestrichen. Wer hat gleiches erlebt? Bin für jeden Ratschlag dankbar. Lieben Gruß Heike |
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