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  #1  
Alt 09.08.2010, 14:22
F.S. F.S. ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Arbeitsamt....

ach übrigens fällt mir ein dann hab ich mich glaub ich übern nuckel ziehn lassen die arbeitsvermittlerin hat mich eine eingliederungs vereinbarung unterschreiben lassen nach der ich wieder voll zur verfügung stehe. da wa ich wohl bisel dumm oder?
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  #2  
Alt 10.08.2010, 10:23
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo FS,
die mußt Du unterschreiben, da kommst Du nicht drumm rumm.
Sonst gibts kein Geld. Alles Erpressung!!
Gruß Altmann (Frau)
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  #3  
Alt 10.08.2010, 11:54
Binie Binie ist offline
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Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo Altmann (Frolln ) du sagst es. Erpressung und Unverschämtheit und Unwissenheit hoch 47!!!!!!!!!!!!!!

Hallo FS, ärgere dich nicht, blöd bist du ganz gewiss auch nicht, woher in aller Welt soll man solche Sachen auch wissen. Dafür ist meines Erachtens das so genannte "Servicecenter" da (für den Service den die liefern möchte man glatt den Servicevertrag kündigen).

Ich würde denen demonstrativ ab dem 16.09.2010 wieder eine Krankschreibung auf den Tisch legen für ihre Auskünfte.

VDK ist eine gute Möglichkeit, denk mal über einen Beitritt nach.
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #4  
Alt 26.11.2010, 09:39
Benutzerbild von Aby
Aby Aby ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 61
Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo ,
ich noch einmal.
Es ist nun definitiv so, dass meine Pertnerin noch keinen neuen Job gefunden hat und nicht die vollen 78 Wochen krank geschrieben war. Sie hat sich jetzt am ersten Tag der "Gesundheit" beim Arbeitsamt gemeldet. Sie bekommt jetzt ALG1. Was mich verwundert ist, dass das ALG1 nur 6o% von Nettolohn der letzten zwei Jahre beträgt. Das bedeutet jetzt für sie einen Verlust zum Krankengeld von über 3oo Euro.
Ist das richtig so? Hat da jemand Ahnung. Ihr wurde angeboten, wenn sie mit diesem Geld (7oo Euro ) nicht auskommt, zusätzliches Hartz4 zu beantragen, was ich persönlich ein Witz finde. Denn dann muss man sich doch bestimmt "nackig" machen, was das Geld betrifft oder? Und am Ende kommt dabei nix rum.

Kann mir jemand sagen, ob das ALG1 im Gegensatz zum Krankengeld wirklich so einen Unterschied hat???

Danke für die Hilfe im Voraus
__________________
*Wie schnell merkt man, dass die Uhr des Lebens ablaufen kann? In dem Moment, wenn man eine Diagnose gesagt bekommt, die einen den Boden unter den Füßen wegzieht...doch Ziel ist es, sich von dieser Tatsache nicht einholen zu lassen...der Kampf dagegen, ist unausweichlich!*
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  #5  
Alt 26.11.2010, 10:27
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: Arbeitsamt....

Ja, so ist es leider. Da ja das Krankengeld schon reduziert ist, kommt beim ALG1 nach Krankheit recht wenig rum.
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  #6  
Alt 26.11.2010, 11:14
Benutzerbild von Aby
Aby Aby ist offline
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Registriert seit: 06.06.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 61
Standard AW: Arbeitsamt....

Öhm, dass Geld wurde aber von den letzten zwei Jahren berechnet. Das bedeutet ein Jahr volle Arbeit und ein Jahr Krankschreibung
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*Wie schnell merkt man, dass die Uhr des Lebens ablaufen kann? In dem Moment, wenn man eine Diagnose gesagt bekommt, die einen den Boden unter den Füßen wegzieht...doch Ziel ist es, sich von dieser Tatsache nicht einholen zu lassen...der Kampf dagegen, ist unausweichlich!*
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  #7  
Alt 26.11.2010, 11:23
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 1.909
Standard AW: Arbeitsamt....

Ich hatte in Erinnerung, dass die Berechnungsgrundlage die Einkünfte des letzten Jahres sind. Was immer das war, ob nur Krankengeld, Mischung Gehalt und Krankengeld, am Ende bekommt man 60 % von diesen Einkünften.
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