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#1
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Ist ja unglaublich...- können die das nicht auf Deutsch schreiben, so daß es JEDER versteht??
Gela, auf jeden Fall freut es mich, daß Dir "abgeholfen" wurde! Liebe Grüße, Tante Emma. |
#2
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo Tante Emma,
lieber abhelfen als abhalten ne,aber ehrlich die spinnen. Das dürfte jetzt der Höhepunkt im Kampf mit meiner KK gewesen sein...hoffentlich.. Liebe Grüße gela |
#3
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo Gela,
da freut mich mein "Falschliegen"! Lieber Gruss Rosita |
#4
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo Gela,
schon eine komische veraltete Ausdrucksweise. Abhilfe ja . . .aber in welcher Form. Auf jeden Fall hast du Widerspruch gemacht, das ist schon mal gut. Warte doch jetzt einfach mal ab, ob Geld kommt. Gell . . . . . . . . Gruß Altmann |
#5
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo mischmisch,
na,warten wir erstmal ab.. Hallo Altmann, genauso werde ich es machen..abwarten Vielen Dank, für eure Hinweise.. Liebe Grüße gela |
#6
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo Mimmi,
na klar gibt gela einen aus,aber nur wenn das Krankengeld weiter fliest.. |
#7
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo an Alle,
wollte mich nochmal melden.. Also Abhilfe bedeutet demnach,das Krankengeld wird weitergezahlt.. Habe heute Post von meiner KK bekommen,wir zahlen Ihnen Heute XY Betrag auf Ihr Konto..und Zahlschein lag auch dabei. Vielen Dank euch allen für eure Antworten. Liebe Grüße gela |
#8
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Liebe Gela!
Bitte,gern gescheh'n....kannst ja mal eine Runde ausgeben...gut Nacht,Eva |
#9
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Das ist Juristen-Deutsch
und wie die meisten hier schon richtig geschrieben haben, bedeutet "Abhilfe", dass dem Widerspruch stattgegeben wird. *ähm, schon wieder so eine komische Schreibweise* Aber im Ernst: deine KK rudert zurück und zahlt dir das Krankengeld weiter. Für diese Auskunft lege ich ausnahmsweise mal meine Hand ins Feuer. Glückwunsch übrigens! LG Norma |
#10
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AW: Abhilfe/Widerspruch
Hallo zusammen!
Habe den Thread gerade erst entdeckt... Ja, das kannst Du auch ganz unbesorgt . Abhilfe bedeutet tatsächlich, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde einen angefochtenen Beschluss aufgrund eines Widerspruchs oder einer Beschwerde wieder abändert - in diesem Fall also den Bescheid über die Beendigung der Krankengeldzahlung wieder aufhebt. Das ist tatsächlich Juristendeutsch und wird im Gesetz in vielen Vorschriften auch exakt so genannt (z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/572.html). Der Begriff wird auch unter Juristen ganz selbstverständlich so gebraucht; die wissen sofort, was gemeint ist. Aber er sollte eben nur da so benutzt werden und nicht im Schriftwechsel "nach außen" mit "normalen Menschen" (womit ich jetzt natürlich nicht gesagt haben möchte, dass nicht auch Juristen normale Menschen sein können... ). Liebe Grüße, Czilly P.S. Herzlichen Glückwunsch übrigens auch von mir! |
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