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Alt 20.01.2010, 19:16
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit

ALG I ist vergleichbar mit einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitsamt. Wenn man krankgeschrieben wird, bekommt man kein Arbeitslosengeld, sondern es springt normalerweise wieder die Krankenkasse ein. Aber die 78 Wochen hast du ja schon "aufgebraucht". So hat man es mir zumindest erklärt. Über diese 78 Wochen hinaus gibt es für die gleiche Krankheit einfach von niemandem Geld, außer du gehst in die EU-Rente, die du aber auch nicht automatisch bekommst.

Wenn dich der MDK als arbeitsfähig einstuft, kann auch der Hausarzt nichts machen. Eine Hausarztkrankschreibung ist in diesem Falle eher hinderlich, weil es nach "die will nicht" riecht. Ich entband damals Onkologe,Gynäkologe, Psychologin und die AHB von der Schweigepflicht, damit ich überhaupt 70 Wochen krankgeschrieben wurde. Aber wie gesagt, wenn du jetzt schon weißt, dass du im Februar operiert wirst, kann doch eigentlich nicht viel passieren. Schreibe ein paar Bewerbungen und sage du bemühst dich. Wenn du dich selbst bewirbst, darfst du ja Jobs auch ablehnen, wenn eine Bewerbung erfolgreich sein sollte.
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