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#1
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AW: Generalvollmacht
hallo sandy, ich arbeite selbst in einer behörde, daher hoffe ich, mit meiner antwort richtig zu liegen. meines erachtens können alle "einrichtungen", die den behördenbegriff erfüllen, unterlagen beglaubigen - es heißt dann natürlich "nur" beglaubigung und nicht "notarielle beglaubigung". behörden sind bspw. alle kirchen, ämter der stadt (vorzugsweise bürgeramt), schulen und hochschulen... die nehmen dafür einen obulus, aber sicher preiswerter als vom notar beglaubigt. wir, d.h. meine behörde, nehmen pro A4-seite 5 €. vielleicht nützt dir diese info etwas - alles gute, marion
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#2
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
ich bin mal wieder stinksauer. Mein Mann und Ich haben im Mai bei einem Rechtsanwalt eine Gemeralvollmacht erstellen lassen, 3mal eine für meinen Mann und jeweils eine für meine Eltern. Dafür verlangte der Rechtsanwalt 80 Euro. Die Generalvolmacht wollte mein Mann jetzt schon mehrfach einsetzen um Dinge für mich zu erledigen, allerdings war sie ohne notarielle Beglaubigung nicht gültig, der Rechtsanwalt damals sagte uns aber was anders. Jetzt haben wir heute eine neue Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen und müssen dort 65 Euro überweisen. Bin auf den Rechtsanwalt stinksauer, die 80Euro will er uns natürlich nicht zurück zahlen. LG Sandy |
#3
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
eine Vollmacht oder wie hier genannt eine Generalvollmacht hat auch dann volle Rechtskraft, wenn sie handschriftlich erstellt wurde und eigenhändig unterschrieben worden ist (wie bei einem Testament). Ganz sicher geht man, wenn man zwei Zeugen bittet, diese Willenserklärung zu bestätigen. So habe ich es gelernt und auch selbst praktiziert. Bei mir sind als Zeugen ein Arzt und eine Schwester Oberin tätig geworden. Ich hoffe, dass ich hier auch im Nachhinein noch helfen kann. Alles Gute Wolfgang Ich habe nichts bezahlen müssen; denn den Text habe ich aus einer Broschüre abgeschrieben (natürlich nur die Passagen, die für mich wichtig und richtig sind).
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#4
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
also mein Mann konnte die General- bzw. Vorsorgevollmcht weder auf der Bank, noch vor Gericht wegen der Pflegestufe und weder beim Abschlagen eines Erbes, auf Grund meines Großonkels der gestorben ist, verwenden. Auch der Notar hat sich die Generalvollmacht die uns der Rechtsanwalt erstellt hat durchgelesen und sagte das die keinerlei Gültigkeit hat und der Rechtsanwalt nur Geldschneiderei gemacht hat, in dem er uns 80 Euro abgezockt hat. Mein Mann wird sich jetzt an die Anwaltskammer wenden, so das wir unsere 80 Euro wieder bekommen. Leider hat der Notar uns die neuen beglaubigten Vollmachten noch nicht zugeschickt, so dass ich am Montag mit auf die Rentenstelle muß, um meine Rente zu beantragen. Wäre die Vollmacht schon da könnte dies mein Mann allein machen, mist......... Liebe Grüße Sandy |
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