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  #1  
Alt 27.07.2009, 13:30
Benutzerbild von meliur
meliur meliur ist offline
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Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 875
Standard AW: adjuvante radio-chemotherapie

Hallo Sternchen,

den Anspruch auf Erstattung der Taxi-Kosten solltest Du bei der KK auch geltend machen - also alle Quittungen aufheben!
Es wundert mich, dass diese Behandlung bei Dir unter "Nachsorge" läuft. Bestrahlung und i.d.R. auch chemo ist keine Nachsorge, sondern gehört wie die OP zur Therapie!
Die Nachsorge besteht aus den Untersuchungen, die ab ca. einem halben Jahr nach den Therapien kommen, und diese Untersuchungen sind bei DK-Patienten meist Koloskopie, Ultraschall Lunge und Abdomen, sowie, in größeren Abständen, ein CT oder MRT und natürlich die klinische Untersuchung durch den Onkologen.

Gruß,
meliur
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  #2  
Alt 27.07.2009, 14:09
sternchen2 sternchen2 ist offline
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Beiträge: 468
Standard AW: adjuvante radio-chemotherapie

hallo meliur,
das ganze Paket wird bei mir wirklich als Nachsorge bezeichnet. Die von Dir genannten "Nachsorgeuntersuchungen" finden bei mir ja auch statt, aber es wird als "Kontrolluntersuchung" bezeichnet. Andere Ärzte, andere Sitten

Liebe Grüße
Sternchen
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  #3  
Alt 27.07.2009, 15:05
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: adjuvante radio-chemotherapie

Liebe Meliur!

Zitat:
den Anspruch auf Erstattung der Taxi-Kosten solltest Du bei der KK auch geltend machen - also alle Quittungen aufheben!
Die Übernahme der Fahrtkosten fürs Taxi zur Bestrahlung mußt Du vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse beantragen. Die Kasse muss dies genehmigen. Ansonsten zahlen die nicht!


Liebe Grüße!

Elisabethh.
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