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  #1  
Alt 03.03.2009, 22:37
cryssy cryssy ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo, liebe Christina

wie du in Deinem obigen ersten Beitrag geschrieben hast, befindest Du Dich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, das zur Zeit ruht.

Wie ist es dann möglich, dass Du Bewerbungen schreiben sollst? Meines Erachtens kann doch nur eine Zeitrente oder eine Rückkehr zum noch bestehenden Arbeitsplatz möglich sein...
Ich hoffe für Dich, dass Du nicht viele unnütze Rennereien zur Arbeitsagentur hast und wünsche Dir gesundheitlich nur das Beste

Alles Gute
cryssy
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  #2  
Alt 04.03.2009, 08:56
HeikeL HeikeL ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo Christina !

Mit dem ALG I habe ich glücklicherweise (noch) keine Erfahrungen machen müssen, aber zum Rehaantrag kann ich was sagen. Letztes Jahr mußte ich auf Drängen der KK auch einen Rehaantrag in einem bestimmten Zeitraum stellen, der überhaupt nicht in mein zeitliches Konzept passte. Ich steckte nämlich auch mitten in der Chemo.
Ich habe dann also den Antrag stellen müssen und einen Termin bekommen, der viel zu früh für mich war. Also habe ich mich bei der DRV gemeldet und dies erstmal bekannt gegeben. Die Reha wurde dann um 3 1/2 Monate wegen der Chemo verschoben. D.h., ich habe einen erneuten Brief an die DRV geschickt (mit Bestätigung vom Onkologen),dass ich erst nach der Chemo zur Reha fahren könnte.
Vielleicht ist Dir ja auf diesem Wege geholfen.
Zu Deinen Zuzahlungen vom letzten Jahr wollte ich Dir noch sagen, dass Du-wenn Du bei einer gesetztlichen KK versichert bist- max. 2% Deines aktuellen Bruttojahreseinkommens dazuzahlen mußt. Ich weiß jetzt gerade nicht, was Du für eine Krebserkrankung hast, aber normalerweise könntest Du Dich als chronisch krank einstufen lassen. Dann müßtest Du sogar nur 1% dazubezahlen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30000 Euro wären dies dann nur 300 Euro.
Erkundige Dich doch nochmal bei Deiner KK und reiche die schon gezahlten Zuschüsse ein.

Ich wünsche Dir, dass Du damit Erfolg hast.
Liebe Grüße
Heike
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  #3  
Alt 04.03.2009, 19:34
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Ich misch mich einfach mal kurz ein, ich lerne nämlich gerade (beruflich) einiges über das Thema, haben wir gerade letzte Woche durchgenommen
Die Dame am Telefon hat komplett murks gemacht. Beim nächsten Anruf verlange bitte gleich den Vorgesetzten. Dies sind echte Fachkräfte, die auch den Begriff Nahtlosigkeitsgeld gut kennen, ist im ServiceCenter gerade zur Zeit nicht immer so gegeben, weil viele dort neu angefangen haben.
Der sollte dann die Ahnung haben und alles mit Dir besprechen. Es ist so, dass Du trotzdem die Unterlagen ausfüllen musst. Alles weitere sollte entweder mit einem Termin beim Arbeitsvermittler geklärt werden, oder Du bekommst sofort den schriftlichen Hinweis, zunächst Rente zu beantragen. Wahrscheinlicher ist aber der Termin beim Vermittler und eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes. Mache Dich bitte nicht wg. Bewerbungen verrückt. Du bist ja nunmal krank und hast Arbeit.

Geändert von Frannie37 (04.03.2009 um 19:36 Uhr) Grund: Schneller geschrieben als nachgedacht...
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  #4  
Alt 05.03.2009, 20:12
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo Ihr Lieben!
Bin heute früh von der Chemo aus dem krankenhaus bekommen und war danach gleich zur Hyperthermie.

Nun habe ich eure lieben Antworten erst einmal in Ruhe gelesen.

Meinen Antrag mit allen Unterlagen habe ich feritg.

Soooo lange krank bin ich nun mit den Metastasen noch nicht, aber die Vorerkrankungen aus den letzten beiden Jahren, Krebs-OP nr. 1+2, Kur usw. werden mitgezählt bei den 72 Wochen.

Tja und nach der Letzten Chemo im Herbst war ich zur AGM- sowas wie Reha nach Chemo - vier Wochen, in denen ich mich gut erholt habe.

Im Abschlussbericht steht, nach Genesung wäre ich vollschichtig arbeitsfähig. Aber nun kam leider der Tumorprogress.

Also verlasse ich mich aud die Langsamkeit der DRV und der anderen Ämter und schaue mal. Was meine Krankheistsituation nun angeht, da war und bin ich ehrlich.

So, nun habe ich meine Lütte mit 39Fieber ins Bett gesteckt und werrde mich auch gleich schlafen legen, war alles ein bisschen viel heute.

Also nochmals danke an alle

Christina
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  #5  
Alt 05.03.2009, 20:24
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Liebe Frannie!
Jetzt noch zu einem - auch im Forum - weit verbreiteten Irrtum. Das Arbeitsamt kann mich nicht auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.
Das mussten die mir in der Beratungsstelle auch zweimal erklären, bis ich es begriffen hatte.

Hier der Auszug:
§ 125
Minderung der Leistungsfähigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, [COLOR="Red"]innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.[/COLOR] Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

Ich hoffe mal sehr, dass die Markierung mit rüber kommt.

Also eine eindeutige Aussage.

Zum Rentenantrag hätte mich meine Krankenkasse zwingen können, allerdings mit einer Frist von 10 Wochen und die ist längst nicht mehr ausreichend, da ich nur noch vier Wochen Krankengeld bekomme.

Kannst ja mal bei deiner Ausbildung nachfragen.

Liebe Grüße

Christina
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  #6  
Alt 05.03.2009, 20:46
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

@caster

klar, mache ich auf jeden Fall (ist aber leider nur eine Schulung, keine Ausbildung). Soweit ich in den Unterlagen aber gelesen habe, kommt da meist schon eine Aufforderung. Die Frage ist, inwieweit man dieser nachkommt. Ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler (Es gibt auch extra welche für Reha, leider nicht in jeder Agentur) kann da hilfreich sein. Und ganz klar, wenn man zu krank ist, kann man persönlich nicht kommen. Und wenn man krank ist, kann man nicht arbeiten. Bewerben ist da nicht wirklich sinnvoll. Wichtig ist eben schon, sich (oder der Vertreter) im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Die Vermittler haben halt eine ganz andere Ausbildung als "wir Telefontanten"



LG

Frannie
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  #7  
Alt 08.03.2009, 16:44
Herma Herma ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo meine Erfahrung mit Arbeitsamt
Mein Mann hatte Lungenkrebs 2006, Krankenkasse voll ausgeschöpft ,
anschließend Arbeitslosengeld 24 Monate (damals gab es noch die 58 Regelung) und alles trotz ruhenden Arbeitsvertrag. Wir hatten keine probleme und mußten auch keine Bewerbungen schreiben. Na klar. vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes muß er die Rente beantragen.
Als sich mein Mann Arbeitslos meldete war er 2 Monate vor seinem 60 sten Geburtstag. "Glück im Unglück gehabt?"
Herma
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  #8  
Alt 09.03.2009, 21:16
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Liebe Herma,

danke für die Informationen. Ich hoffe ja auch, dass sich nach dem Gespräch dann einiges erledigt hat. Also im positiven Sinne. Nahtlosigkeitsgeld gibt es ja nur für ein Jahr, das Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit ist auch erst drei Monate alt - ich werde also abwarten.

Nach gut 20 Jahren Einzahlungen, ohne jemals auch nur eine einzige Leistung beim AA beantragt zu haben, werde ich sehen, wie alles läuft.

Liebe Grüße

Christina
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