Kurantrag
Liebe Anne,
beachte, daß Du zwischen "Kur" und "Krebsnachsorgereha" bzw. "Onkologischer Nachsorgeleistung" unterscheiden mußt. Eine Nachsorgereha nach einer Krebserkrankung steht einem nur innerhalb von drei Jahren nach Abschlußd er Primärbehandlung zu, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand ist stabil geblieben. Sobald ein neuer KrebsBefund und eine neue Behandlung notwendig ist, zieht dies natürlich einen neuen Anspruch nach sich.
Wenn bei Dir jetzt also alles im grünen Bereich ist und Du diese Frist hinter Dir hast, kannst Du nach meinem Wissen eben lediglich eine "Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen allgemeiner Erkrankungen" (so der Originaltext auf dem BfA-Antragsbogen) beantragen, solltest Du berufstätig sein. Bist Du nicht berufstätig, kannst Du eine "Kur", also eine Vorbeugemaßnahme bei der Krankenkasse beantragen, z.B. wegen starker psychischer Erschöpfung. Die gibt es i.d.R. nur alle 4 Jahre, es sei denn, Dein Arzt bescheinigt Dir hohe Belastung psychisch, wie physisch und starke Bedrohung einer erneuten Erkrankung und die absolute Notwendigkeit, dem sofort vorzubeugen.
Gruß von Birgit
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