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Alt 27.11.2003, 19:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Entmündigung /Vormundschaft/Versorgung

Hallo Alexander,

ich bin eine Betreuerin und ich kann dir sagen, es gibt schon seit 1992 keine Möglichkeit mehr, jemanden zu entmündigen.
Ein Betreuer wird dann eingesetzt, wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Soweit, so gut.
Der Betreuer hat dann die Angelegenheiten der Betroffenen NACH DEREN WÜNSCHEN zu regeln, soweit es ihrem Wohl nicht zuwider läuft.
So, jetzt zu den konkreten Problemen.
Solange die mutter deines Schwagers "einwilligungsfähig ist" - d.h. in der Lage ist, zu verstehen, was man ihr sagt und entscheidungen selbst zu treffen, muß sie rechtlich gesehen ihre Medikamente nicht nehmen, egal was für Konsequenzen dies hat.
Auch ein Betreuer kann daran nichts ändern.
Sie kann auch Ärzte wechseln, soviel sie mag.
Ach kann sie ihre Kinder anlügen, wie es ihr gefällt.
Der Betreuer hat nur eine Möglichkeit, sie gegen ihren Willen in eine Einrichtung oder psychiatrische Klink unterzubringen, wenn erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht.
Dies geht auch nur mit einem richterlichen Beschluß sowie einem ärztlichen Gutachten, welches dann vom Gericht - meist beim behandelnden Arzt - in Auftrag gegeben wird.
Eine Pflegestufe würde ich auf jeden Fall beantragen.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen, auch wenn deine Vorstellung vermutlich enttäuscht wurden.
Ansonsten soll sich dein Schwager an die örtliche Betreuungsbehörde wenden - erreichbar über die Stadt - dort bekommt er umfanreiche Beratung zu allen Fragen.

Liebe Grüße

marlies
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