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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo Heinrich,
sorry, aber ich war einige Zeit nicht online. Auch ich kenne mich mit dem Internet nicht perfekt aus, dann sind wir schon zwei. Also, aus meiner Erfahrung heraus,stimme ich dem Sachbearbeiter voll zu. EIn Auslandsaufenthalt während Bezug des KG´s ist sehr schwierig, eigentlich ja auch logisch.Ein Arztbesuch/ Krankenhausaufenthalt im Ausland ist nur in einem medizinisch akutem Leistungsfall erstattungsfähig. DAzu musst du ja auch den Auslandsreisekrankenschein (E-111) vorlegen. Es werden im Ausland keine Leistungen erstattet, die auf eine chronische Erkrankung zurück zu führen sind. Ber BSV besteht ja bei dir nun länger, ich kann mir daher vorstellen, falls du ärztliche Hilfe im Ausland brauchst, diese wohl bekommst, aber eventuell zuHAuse auf den Kosten sitzen bleibst. Das ist sehr schwierige Kost. Ich bin auch ein chron. Schmerzpatient (seit 14 JAhren) und ein Aufenthalt in der Wärme/Sonne tun mir auch gut. Nun bin ich z.Zt. Zeitberentet, da sieht die Sache anders aus. Es könnten dir event. auch die Leistungen im Krankengeld gekürzt werden. ich weiß von patienten, die eine ärztlicher Bescheinigung hatten vorlegen können, das war allerdings wegen psychischer Aspekte. Selbst eine private abgeschlossen Auslanddsreisekrankenversicherung kann dir im Ernstfall Schwierigkeiten machen. Also es sind 2 DInge zu beachten: 1. Der Bezug von Krankengeld ist in Gefahr (denn wenn du reisen kannst, kannst du auch arbeiten. die Meinung der KK) 2. Im Ernstfall (chron. Krankheiten, BSV) könntest du auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Rat- ohne die Zustimmung der GKV oder PKV in deinem Fall nicht ins Ausland reisen. TROST: Solltest du die Altersrente beziehen, steht deiner Reise nichts mehr im Wege! Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich wünsche dir viel Erfolg! TIPP:Verschiedene Krankenkassen bieten auch einen sog. Kururlaub in Italien /Ungarn an. Da bekommst du einen Zuschuß zur Unterkunft, Anwendungen sind wie hier bei uns Zuzahlungspflichtig. Liebe Grüße Edi |
#2
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo edi64,
Du hast Heinrich0409 geantwortet. Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Seit Nov. krank (Arthrose in LW) und die Urlaubsreise (Gesamte Familie) bereits im letzten August gebucht. Vom 6.6.- 13.6. wollten wir nach Spanien(1 Woche all inclusive- reine Erholung), Arzt hat vorrangig aus psychosomatischem Aspekt zugesagt. KK (auch mhplus) lehnt laut med. Sicht des MDK ab, aber sonst ohne Begründung. Sollte ich die Urlaubsreise dennoch antreten, kann eine weitere AU ab dem 6.6. nicht anerkannt werden. Bin natürlich sehr verzweifelt, war in großer Vorfreude. Die Reise haben wir im Anschluß an unserer Silberhochzeit (im letzten Jahr) gebucht. Mein Mann hat natürlich nun auch keine Freude mehr, dahin zufliegen. Ich bin ja hier nicht in akuter Gefahr, darf raus und habe keine festen Termine(es fällt also nichts aus), am Urlaubsort verhalte ich mich nicht anders. Mein Arzt meinte, dass es mir psychosom. schlechter gehen wird, wenn meine Familie fährt und ich zu Hause sitzen bleiben muss. Würde ein Widerspruch (zum Bescheid der KK) mit dem Verweis auf das ärztliche Attest, ruhendes Krankengeld und einer zusätzlich abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung eventuell noch eine Wendung bringen? Vielleicht sogar der Verzicht auf Erstattung aller eventuell anfallenden Kosten während der Reise. Danke für eine Antwort von Dir. Gruß |
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