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  #1  
Alt 16.11.2008, 14:19
catwoman catwoman ist offline
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Beiträge: 17
Standard Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Hallo,

meine Ma hat IBC und wollte jetzt bei ihrer Radiologin alle Bilder abholen, die diese in den vergangenen Jahren gemacht. Sie war dort laenger in Behandlung (zuletzt im September d.J.), weil sie Zysten in der Brust hatte, die regelmaessig kontrolliert wurden (1 x auch per MRT).

Nun sagte das Vorzimmermaedchen, meine Ma bekaeme nur die MRT-Bilder, Ultraschallbilder wuerden generell nicht rausgegeben, weil die sowieso jeder anders interpretiert.

Stimmt das so, oder soll da was "vertuscht" werden?? Die Aerztin hat meiner Ma naemlich 6 Wochen vor der Diagnose erzaehlt, die Zysten waeren deutlich kleiner geworden und sie muesse sich keine Gedanken machen. Scheisse was...

Gruss

Cat
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  #2  
Alt 17.11.2008, 00:13
Benutzerbild von Kimmy07
Kimmy07 Kimmy07 ist offline
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Standard AW: Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Zitat:
Zitat von catwoman Beitrag anzeigen

Nun sagte das Vorzimmermaedchen, meine Ma bekaeme nur die MRT-Bilder, Ultraschallbilder wuerden generell nicht rausgegeben, weil die sowieso jeder anders interpretiert.

Cat

Das stimmt, ein Sono muss "im Fluss", also beim Schallen beurteilt werden, sonst findet sich da niemand mehr zurecht. Und erst Recht in der Brust, wo keinerlei Strukturen zum Orientieren da sind.

lieben Gruss,
K.
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  #3  
Alt 18.11.2008, 10:06
Moni Hirsch Moni Hirsch ist offline
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Standard AW: Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Hallo Catwomen !

Also vor meiner Brust Op wurde beim Radiologen noch eine Mammografie gemacht.
Die Klinik wollte diese Aufnahmen sehen.
Also ging ich noch einmal zum Radiologen und siehe da , ich bekam nicht nur die Bilder - sie gaben mir sogar eine CD mit.
NUR die Bilder mußte ich in die Praxis zurück bringen . Die CD habe ich nun behalten .

Liebe Grüße
Moni
__________________
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  #4  
Alt 18.11.2008, 19:25
Benutzerbild von Lilli 40
Lilli 40 Lilli 40 ist offline
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Ort: Nähe Köln
Beiträge: 261
Standard AW: Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Hallo Catwoman,
Röntgenbilder gehören soweit ich weiß dem erstellenden Institut, aber die werden den Patienten zur Ansicht mitgegeben. Ultraschllbilder bleiben in den Praxen.
Liebe Grüße Lilli, die eigentlich Eva heißt
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  #5  
Alt 21.11.2008, 12:50
Ullala Ullala ist offline
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Beiträge: 301
Standard AW: Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Also, nach meiner Erfahrung hängt das ganz vom Arzt ab.
Wenn ich in meinem BZ danach frage, bekomme ich ein Kopie des Ulraschall-Ausdrucks.

Außerdem schaut meine Ärztin immer zum Vergleich bei der aktuellen Untersuchung auf die vorherigen Ausdrucke mit drauf, also scheinen die Bilder doch eine Aussagekraft zu haben!
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  #6  
Alt 22.11.2008, 08:53
Benutzerbild von Eleve
Eleve Eleve ist offline
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Ort: Nordbayern
Beiträge: 446
Standard AW: Anspruch auf die Ultraschallbilder?

Hallo,

dass US-Bilder überhaupt nicht aussagekräftig sind, kann ich mir nicht vorstellen. Mein Knoten war z.B. nur im US darstellbar, dafür aber hervorragend. Ausserdem wurde dabei die Größe gemessen, 2cm, obwohl der Tastbefund nur 1cm hergab und in Mammo und MRT nix zu messen war.
Die Lage wurde natürlich auf Papier angekreuzt. Ich denke schon, dass der nächste Untersucher damit etwas anfangen kann. Ausserdem stellt sich z.B. Flüssigkeit im US anders dar als festes Gewebe, also kann ein Arzt so einem US-Bild doch so einiges entnehmen, finde ich.

Beim letzten US hat der Radiologe auch mit seinen alten Bildern verglichen und z.B. ein großes Serom wieder gesucht, das er damals gefunden hatte. Die Stelle fand er dadurch nicht schneller, aber er wusste WAS er suchte.
Er sagte übrigens auch, dass sich manches anders darstellen könnte bzw. besser oder schlechter zu sehen sein könnte, weil er diesmal ein anderes Gerät benutzt hat.

Grüße!
Eleve

Geändert von Eleve (22.11.2008 um 10:06 Uhr)
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