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Fragen zur Witwenrente???
Hallo zusammen,
mein Vater ist im April 2007 an Krebs gestorben und meine Mutter erhält nun die große Witwenrente. Um "über die Runden" zu kommen, muss sie sich nun eine Anstellung suchen. Doch uns bleibt unklar, wieviel sie hinzuverdienen darf, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Hier einige Fakten: Meine Mutter ist 52 Jahre alt und war 30 Jahre verheiratet. Sie hat vier Kinder, von denen eines noch eine Halbwaisenrente bezieht. Meine Mutter bekommt nun eine Witwenrente/Hinterbliebenenrente i.H.v. 865,00 € und eine Betriebsrente i.H.v. 50,00 €. Ihr Freibetrag liegt wohl bei 849,92 €. Nun stellt sich die Frage, was sie hinzuverdienen darf, ohne dass ihr die Witwenrente gekürzt wird. Bei meinen Recherchen im Internet habe ich festgestellt, dass alle Bruttoeinnahmen, die über den Freibetrag in Höhe von 849,92 € hinausgehen, um 40% von der Rente abgezogen werden. Bsp.: Sie verdient neben ihrer Witwenrente 1000,00 € brutto. Dann dachte ich, man nehme die Differenz von dem Einkommen und dem Freibetrag (in unserem Fall gut 150,00 € (1000,00 € Einnahmen - 850,00 € Freibetrag)) und reduziere das über den Freibetrag hinausgehende Einkommen (150 €) um 40 %. D.h., ihr werden 60 € von der Witwenrente abgezogen. Der Berater von der BfA meinte allerdings, sie dürfe brutto 1416,53 € dazuverdienen, ohne dass ihr die Rente gekürzt wird. Außerdem darf sie Mieteinnahmen (z.B. durch Untervermietung eines Zimmers im Haus) erwirtschaften, ohne dass diese als Einnahmen zählen und Einfluss auf ihre Witwenrente haben, solange sie nicht gewerblich vermietet. Der Berater hatte ansonsten aber leider wenig Zeit und Geduld, sich mit unseren individuellen Fragen zu beschäftigen Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir sagen, was richtig ist? ich habe keine Ahnung, wie der Berater auf einen Betrag in Höhe von 1416,53 € kommt. Über Nachrichten, Tipps oder Denkanstöße würde ich mich sehr freuen und bedanke mich vorab vielmals! LG Miriam |
#2
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AW: Fragen zur Witwenrente???
Noch eine Frage :-):
Man sagt, nach altem Recht bekommt meine Mutter eine Rente in Höhe von 60 % dessen, was mein Vater bekommen hätte, wäre er frühzeitig in Rente gegangen. Sind das 60% dessen, was in der individuell auf ihn ausgestellten Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung unter "Rente wegen voller Erwerbsminderung" steht? LG Miriam |
#3
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AW: Fragen zur Witwenrente???
Hallo, Miriam.
Wenn Dein Vater eine EU-Rente bezog, ist es richtig, dass Deine Mutter 60 % der letzten Rente erhält. Hat sie ein unterhaltsberechtigtes Kind steht ihr, wie Du richtig recherchiert hast, ein Freibetrag von monatl. 849,92 Euro zu. Bei eigenem Einkommen werden von dem den Freibetrag übersteigendem Einkommen 40 % bei der Witwenrente in Anrechnung gebracht und die Rente entsprechend gekürzt. Zum Einkommen zählt auch Vermögenseinkommen!! Vermögenseinkommen: Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetzes nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages, Einnahmen aus Versicherungen im Sinne von § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd EStG nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von § 21 EStG nach Abzug der Werbungskosten, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgewinne") im Sinne des § 23 EStG (in erster Linie handelt es sich hier um "kurzfristige" Weiterveräußerung von Immobilien und Wertpapieren), soweit sie mindestens 512 Euro im Kalenderjahr - nach Abzug der Werbungskosten - betragen. Unter www.drv.de findest Du alles zu dem Thema. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. LG Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#4
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AW: Fragen zur Witwenrente???
Hallo Regina Beate,
das hilft schon weiter, besten Dank!!! LG Miriam |
#5
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AW: Fragen zur Witwenrente???
Hallo Miriam,
soviel ich weiß, geht es um die Netto-Einnahmen deiner Mutter, die können bei 1.000 Euro nicht mehr so hoch sein zuzüglich der Freibetrag für das Kind, eigentlich dürfte da nichts mehr abgezogen werden. Sie soll auf jeden Fall darauf achten, dass sie das Kind nicht "unterschlagen", ist mir so passiert. Habe vier waisengeldberechtigte Kinder und bei der Neuberechnung der Witwenrente wurde lediglich mein Freibetrag berücksichtigt. Mittlerweile ist es korrigiert wurden, aber nur nach meinem Widerspruch. Hier hab ich noch einen Link gefunden: http://rentenberatung-aktuell.de/ren...werrenten.html LG Andrea
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Που να 'σαι τώρα που κρυώνω και φοβάμαι και δεν επέστρεψες |
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