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  #1  
Alt 23.05.2008, 19:16
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin

versuche ein paar Fragen zu beantworten

Dein Arbeitgeber braucht den Rentenbescheid, da die Rente befristet und voll erwerbsgemindert ist, ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

Mein AG hat das für mich mit der Zusatzversicherung geregelt, da da auch Dinge vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.

Die Zusatzrente wird nicht von der Rente abgezogen, sie steht dir also voll zu

In der Regel werden von der DRV die eigentlich gesetzeswidrigen Abschläge für die unter 60 jährigen abgezogen (finden tuts du das bei der "Hochrechnung" der Rente... die wird dann nur bis zu deinem 60 Lebensjahr hochgerechnet, ist auf einer der Seiten mit vielen Datumszahlen), wenn du in einem Sozialverband bist (Sozialverband oder VDK) kannst du den Rentenbescheid da prüfen lassen. Es gibt da auch zum Download die Widersprüchsschreiben wegen der Abschläge. Bist du dir nicht sicher kannst du immer noch Widerspruch einlegen mit dem Vermerk Begründung folgt, dann ist die Frist gewährt.

Soweit ich weiß verfällt der Urlaub

Ich habe meinen Versicherungen nichts mitgeteilt (nur meiner privaten BU)

Du hast evtl. Vergünstigungen bei Veransteltungen (Rentner ermäßigt) meist steht da aber Rentner ab 60... somit nix für uns aber durch den SB Ausweis hat man ja Vergünstigungen

Bei den Zuzahlungen ändert sich nix, durch den Krebs wirst du so oder so die 1% Grenze haben

gruß
Barbara
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  #2  
Alt 23.05.2008, 19:25
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Barbara,

danke dir für deine schnellen Antworten.

Jetzt bin ich schlauer, werde mich nochmals beim VDK vorstellen und meinen Arbeitgeber informieren und direkt mit der ZVK sprechen.

Danke,

Kerstin
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  #3  
Alt 24.05.2008, 18:46
Edi64 Edi64 ist offline
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Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo BArbara,

cih bin auch im Rentenprozess /Widerspruchsverfahren und du scheinat ja davon Ahnung zu haben.
HAbe gelesen ,dass bei RB der Resturlaub verfällt? Nun habe ich aus 2007 noch 3 Wochen aus 2008 den ganzen JAhresurlaub und noch für 2 Wochen ÜST. Ich würde das ungerecht finden, wenn das alles verfallen würde. Nun habe ich die Rente noch nicht durch und werde erst im JAn 09 ausgesteuert. Wenn die Zeitrente abgelaufen ist, muss der AG dich wieder einstellen? Was wenn er keine geeignete Stelle hat? Bin auch im öffentlciehn Dienst. Die ZV geht automatisch und in voller Höhe. Mir wurden die Formulare schon zugeschickt. Allerdings warte ich schon seit Nov 07 auf ENtscheidung der DRV.
Was muss ich tun, wenn bis Ausseuerung noch keine Entscheidung vorliegt? Wird das Arbeitsverhältnis dann gekündigt? Muss ich dann zum AA?
Ich weiss es sind viele Fragen und ich bin noch nicht berebtet. HAbe außer dem Nierenkrebs noch mehrere Diagnosen die auch ausschlaggebend sind.Und der VdK meint die Aussicht wäre gut. Aber wie immer in meinem Leben habe ich wahrscheinlich wieder die A---karte gezogen (sorry) aber die Bürokratie..

Alles Liebe
Edi
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  #4  
Alt 26.05.2008, 14:16
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Huhu zusammen
@ Kesrtin
bei mir ging die Verrechnung schnell.... war alles innerhalb weniger Wochen verrechnet. Du bekommst die monatliche Rente sofort am Ende des laufendes Monats und die Verrechnungen evtl. etwas später (so war es bei mir)

@ edi
du musst dich 3 Monate vor Ende der Aussteuerung beim zuständigen Arbeitsamt (Arge Agentur für Arbeit) melden, du erhälts auch ein Schreiben deiner KK, die dich auffordert mit diesem Schreiben zur Arge zu gehen.
dein Job behälts zu automatisch, teile deinem Arbeitgeber mit, dass du im laufenden Rentenverfahren bist. Du erhälts dann für 1 Jahr dann ALG 1 allerdings gilts du als nicht vermittelbar Das Geld nennt sich Nahtlosigkeitsgeld und entspricht in der Höhe dem ALG1
klingt etwas komisch, da du einen Arbeitsplatz hast .... aber genau für die zeit zwischen Ende des Krankengeldes und Beginn der Rente, ist die ARGE zuständig ist halt nur ein Verteilen der Zuständigkeit. Beachte aber das du d bei der Arge auch auf das Nahtlosigkeitsgeld (also nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt bist) also du bekommst dann das ALG nach §125 (nahtlosigkeitsgeld) und nicht das ALG nach §117
Hier kann dir aber auch er VDK helfen
Nach Ende der Zeitrente beginnt das "Spiel" von vorne 3 Monate vor Ablauf bei der ARGE melden. Am besten 6 Monate vor dem Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.... Die Wege bei der DRV sind langsam....
Ob dein Arbeitgeber dich wiedereinstellen kann weiß ich nicht; vielleicht gibt es ja die Möglichkeit deinen Arbeitsplatz behinderten gerecht zu strukturieren. Hier ist dann das Integrationsamt gefragt.. Das Integrationsamt zahlt Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes so fern es möglich ist.

Beim ersten Antrag hat es von Ende Dezember bis Mitte März gedauert mit Widerspruch beim zweiten Mal ohne Gutachter insgesamt von Mitte Januar bis Anfang Mai... nicht immer ist die DRV unmöglich....

Barbara
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  #5  
Alt 27.05.2008, 16:13
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Barbara,

du hattest hier geschrieben, dass ich mal nach Abschlägen schaun sollte, meine Zurrechnungszeiten sind nur bis zum 60. Lebensjahr ausgerichtet. Was mache ich nun??? Es gab ja ein neues Urteil, wegen Abschlägen. Irgendwie raucht mir da vollkommen der Kopf, hast du einen Tipp für mich???

LG

Kerstin
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