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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo GAby,
also eine private Absicherung/ Auslandsreisekrankenversicherung ist ein MUSS für alle, auch wenn man nicht vorbelastet ist. In vielen Ländern muss man erst mal cash bezahlen, sei es ambulant oder stationär. Würde allerdings nicht ohne Genehmigung ins Ausland verreisen!!!! Glaubt mir ich arbeite bei der GKV, es gibt nur Ärger im Falle eines Falles! Es kann euch die Arbeitsstelle kosten uä. Wenn jemand noch Rat braucht bitte melden/ bitte mit private Mitteilung über Eingang eiens Mails im Forum, da ich nicht immer online bin. LG Edi |
#2
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo Edi64,
ich habe erst seit ein paar Wochen Internet wenn ich irgend etwas verkehrt mache, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung. Bei mir geht es um Urlaub im Ausland. Ich beziehe seit Mai 2008 Krankengeld und war 25.11.08 bis 15.11.08 in Kur. Ich bin Dachdecker und habe wie wahrscheinlich fast alle nach über 30 Jahren Bandscheibenverschleiß und HWS Vorfall, wobei der Arm kraftlos ist. Ich habe beim Arzt keine Anwendungen oder feste Termine, nur um den Auszahlungsschein unterschreiben zu lassen. Ich versuche durch Krafttraining fit zu werden. Daher war ich mir sicher, daß ich jetzt im Winter von meiner Krankenkasse (mhplus Betriebskrankenkasse) die Genehmigung bekommen würde. Aber mein Sachbearbeiter meinte, daß sie mir keinen Auslandsurlaub genehmigen könnten innerhalb Deutschlands könnte es gehen. Jetzt habe ich einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung im Ausland gestellt, weil ich in der Wärme und im Hotel mit Fitnessraum und Schwimmbad schnellere Chancen sehe, wieder in Berufsleben zurück zukehren. Ich bin übriegens 60 Jahre alt. Ich hoffe, ich habe mich einigermaßend verständlich ausgedrückt und Du antwortes mir. Ich habe irgendwo mal etwas über den Smilie gelesen und mache es hoffentlich richtig. Von online und so, habe ich keine Ahnung meine E-Mail Adresse ist guillaume@hotmail.de Mit freundlichen Grüßen H.Guillaume |
#3
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo Heinrich,
sorry, aber ich war einige Zeit nicht online. Auch ich kenne mich mit dem Internet nicht perfekt aus, dann sind wir schon zwei. Also, aus meiner Erfahrung heraus,stimme ich dem Sachbearbeiter voll zu. EIn Auslandsaufenthalt während Bezug des KG´s ist sehr schwierig, eigentlich ja auch logisch.Ein Arztbesuch/ Krankenhausaufenthalt im Ausland ist nur in einem medizinisch akutem Leistungsfall erstattungsfähig. DAzu musst du ja auch den Auslandsreisekrankenschein (E-111) vorlegen. Es werden im Ausland keine Leistungen erstattet, die auf eine chronische Erkrankung zurück zu führen sind. Ber BSV besteht ja bei dir nun länger, ich kann mir daher vorstellen, falls du ärztliche Hilfe im Ausland brauchst, diese wohl bekommst, aber eventuell zuHAuse auf den Kosten sitzen bleibst. Das ist sehr schwierige Kost. Ich bin auch ein chron. Schmerzpatient (seit 14 JAhren) und ein Aufenthalt in der Wärme/Sonne tun mir auch gut. Nun bin ich z.Zt. Zeitberentet, da sieht die Sache anders aus. Es könnten dir event. auch die Leistungen im Krankengeld gekürzt werden. ich weiß von patienten, die eine ärztlicher Bescheinigung hatten vorlegen können, das war allerdings wegen psychischer Aspekte. Selbst eine private abgeschlossen Auslanddsreisekrankenversicherung kann dir im Ernstfall Schwierigkeiten machen. Also es sind 2 DInge zu beachten: 1. Der Bezug von Krankengeld ist in Gefahr (denn wenn du reisen kannst, kannst du auch arbeiten. die Meinung der KK) 2. Im Ernstfall (chron. Krankheiten, BSV) könntest du auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Rat- ohne die Zustimmung der GKV oder PKV in deinem Fall nicht ins Ausland reisen. TROST: Solltest du die Altersrente beziehen, steht deiner Reise nichts mehr im Wege! Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich wünsche dir viel Erfolg! TIPP:Verschiedene Krankenkassen bieten auch einen sog. Kururlaub in Italien /Ungarn an. Da bekommst du einen Zuschuß zur Unterkunft, Anwendungen sind wie hier bei uns Zuzahlungspflichtig. Liebe Grüße Edi |
#4
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo edi64,
Du hast Heinrich0409 geantwortet. Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Seit Nov. krank (Arthrose in LW) und die Urlaubsreise (Gesamte Familie) bereits im letzten August gebucht. Vom 6.6.- 13.6. wollten wir nach Spanien(1 Woche all inclusive- reine Erholung), Arzt hat vorrangig aus psychosomatischem Aspekt zugesagt. KK (auch mhplus) lehnt laut med. Sicht des MDK ab, aber sonst ohne Begründung. Sollte ich die Urlaubsreise dennoch antreten, kann eine weitere AU ab dem 6.6. nicht anerkannt werden. Bin natürlich sehr verzweifelt, war in großer Vorfreude. Die Reise haben wir im Anschluß an unserer Silberhochzeit (im letzten Jahr) gebucht. Mein Mann hat natürlich nun auch keine Freude mehr, dahin zufliegen. Ich bin ja hier nicht in akuter Gefahr, darf raus und habe keine festen Termine(es fällt also nichts aus), am Urlaubsort verhalte ich mich nicht anders. Mein Arzt meinte, dass es mir psychosom. schlechter gehen wird, wenn meine Familie fährt und ich zu Hause sitzen bleiben muss. Würde ein Widerspruch (zum Bescheid der KK) mit dem Verweis auf das ärztliche Attest, ruhendes Krankengeld und einer zusätzlich abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung eventuell noch eine Wendung bringen? Vielleicht sogar der Verzicht auf Erstattung aller eventuell anfallenden Kosten während der Reise. Danke für eine Antwort von Dir. Gruß |
#5
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo Heinrich,
was ist denn aus Deiner Reise geworden? Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Seit Nov. krank und die Urlaubsreise (Gesamte Familie) bereits im letzten August gebucht. Vom 6.6.- 13.6. wollten wir nach Spanien, Arzt hat zugesagt. KK (auch mhplus) lehnt laut med. Sicht des MDK ab, aber sonst ohne Begründung. Sollte ich die Urlaubsreise dennoch antreten, kann eine weitere AU ab dem 6.6. nicht anerkannt werden. Bin natürlich sehr verzweifelt, war in großer Vorfreude. Die Reise haben wir im Anschluß an unserer Silberhochzeit (im letzten Jahr) gebucht. Mein Mann hat natürlich nun auch keine Freude mehr, dahin zufliegen. Weiß nicht, ob ich einen Widerspruch einlegen soll. Danke für eine Antwort von Dir. Gruß Geändert von sabsi_123 (16.05.2009 um 11:26 Uhr) |
#6
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo!
Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie sich private Krankenversicherung verhalten? Wenn die PKV den Auslandsurlaub genehmigt, muss sie dann auch 100% Krankentagegeld zahlen?? Meiner Meinung nach verstößt es doch gegen EU Recht, Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn man sich nur in D aufhalten muss.... Danke. Grüße Bellie |
#7
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hi Bellie,
ich kann Dir leider nur sagen, wie es sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhält, hier gibt es 3 Möglichkeiten: 1. Die Krankenkasse lehnt den Urlaub ab 2. Die Kk bewilligt den Urlaub, aber zahlt kein Krankengeld 3. Die Kk bewilligt den Urlaub und zahlt Krankengeld Nach welchen Kriterien dies jedoch entschieden wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich habe für jeden meiner Urlaube ein ärztliches Attest bei der Beantragung beigefügt. Letztes Jahr habe ich weiter Krankengeld bekommen, dieses Jahr wurde mein Urlaub bewilligt, aber ich habe kein Krankengeld erhalten. Liebe Grüße Tine |
#8
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AW: Krankengeld und Auslandsurlaub
Hallo Tine,
ganz schön chaotisch diese KK Grüße Bellie Vielleicht schreibt ja noch eine/r die/der sich mit PKV auskennt..... Oder hat eine Idee, wo ich mir rechtliche Infos holen kann..... Geändert von Bellie (03.11.2009 um 22:50 Uhr) |
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