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AW: Fahrtpauschale bei Lohnsteuerausgleich
Hallo Marion,
meinst Du vielleicht die "Kfz.-Kosten durch Behinderung veranlasste Fahrten"? Die betragen im Jahr, bei einem ab GdB von 80, 900,00 Euro. Dieser Betrag wird bei den aussergewöhnlichen Belastungen eingetragen. Davon geht natürlich die "Zumutbare Eigenbelastung", die auch wieder gestaffelt ist, ob verheiratet, mit oder ohne Kinder, ab. Es gibt aber noch mehrere Sachen, die man dort ansetzen kann, das zählt dann alles zusammen. Du kannst auch mal googeln, wenn Du niemanden hast, der Dir dabei hilft. http://www.focus.de/finanzen/steuern...aid_20291.html Klick mal diesen Link an, der wird Dir da schon ein bisschen weiterhelfen. Ich hoffe, dass ich Dir einige Auskünfte geben konnte. LG Elke |
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