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  #1  
Alt 03.01.2008, 22:45
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

als Mitarbeiter einer KK kann ich folgendes dazu sagen:

Im Gesetzestext steht tatsächlich, dass für jede Fahrt ein Eigenanteil zu leisten ist. Der Begriff Serienbehandlung kann anscheinend unterschiedlich ausgelegt werden. Meiner Meinung nach, sind aber gerade Cheomo- und Strahlentherapie Serienbehandlungen. Wenn nicht diese, welche dann?

Wir erstatten die FK und ziehen nur den Eigenanteil für die erste und letze Fahrt ab. Alle Fahrten, die mit der Chemo zusammenhängen (Blutabnahme, Setzen eines Ports etc) zählt selbstverständlich dazu.

Ich bitte um Verständnis, den Namen der KK nicht sagen zu mögen. Möchte hier keine Werbung machen.

LG
Yabuck
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  #2  
Alt 03.01.2008, 23:11
Benutzerbild von iris1506
iris1506 iris1506 ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

hallo


mein papa bekam auch alle fahrten zur chemo und bestrahlung erstattet, auch wurden die kontrolltermine und blutkontrollen von der krankenkasse übernommen.
der eigenanteil war bei erster und letzter fahrt fällig, sofern man nicht von der zuzahlung befreit ist.

bei unserer KK zählte krebs zu einer chronischen krankheit, so das wir nur 1% der rente zuzahlen mußten, und danach den befreiungsausweis bekamen.

ist aber nicht mehr ganz aktuell, unsere fahrten waren zwischen 2003 und 2006.

liebe grüße

iris
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  #3  
Alt 04.01.2008, 06:48
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

noch einen Hinweis zu dem Begriff "chronisch krank" und der damit verbundenen Absenkung der Zuzahlungsgrenze auf 1% des Haushaltsbruttoeinkommens:

Klar ist Krebs eine chron. Erkrankung. Die KK kann diese aber nur als chron. Erkrankung anrechnen und die sog. Belastungsgrenze auf 1% absenken, wenn der Betroffene seit mind 12 Monaten wg. einer Erkrankung mind. 1x pro Quartal zum Arzt geht.

D.h. Jemand der eigentlich gesund war und seit 27.11.07 Krebs hat, wird frühestens ab 27.11.08 als chron. kranker anerkannt. Hier empfiehlt es sich mit der Antragsstellung für die Zuzahlungsbefreiung bis Dez. 08 zu warten und erst dann den Arzt dies bestätigen zu lassen. Bei Antragsstellung vor dem 27.11.08 würden 2% angerechnet, die auch nachträglich nicht berichtigt werden, da die Gegebenheiten am Tag der Antragsstellung gelten.

Außerdem wird (wenn ich mich recht erinnere) ab 2009 ein Nachweis gefordert, dass man sich zumindest über den Sinn einer Vorsorgeuntersuchung informiert hat und dies auch ärztl. bestätigt bekommt. Für Personen ab einem gewissen Alter ist ansonsten die Absenkung der Belastungsgrenze nicht mehr möglich. Bei Bedarf kann ich mal nach dem genauen Wortlaut suchen.

LG
Yabuck
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  #4  
Alt 04.01.2008, 14:01
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

es ist gut wenn vor Beginn der Behandlung eine Bescheinigung des Arztes ausgestellt wird. Dies hat die KK von mir gefordert und auch erhalten. Wer diese Behandlungen über sich ergehen lassen muß zählt zu diesen chronisch Erkrankten: s.o.
Den Bescheid habe ich bereits heute hier:

Die Fahrkosten zur Chemo und Strahlenbehandlung werden übernommen, mit dem priv. PKW werden 20 Ct. berechnet als Rückerstattung pro km.
Beim Arzt bitte immer abstempeln lassen.
Mit der Taxe kann auch gefahren werden.
Zuzahlung: 1 und letzte Fahrt, sofern man nicht befreit ist.
Sollte bereits eine Befreiung vorliegen entfällt das ganz!
Die Fahrkosten können abgerechnet werden nach einigen Fahrten: nicht jeder hat das Geld um lange darauf zu warten.
Wenn jemand an diesem Bescheid interessiert ist bitte per PN melden. Gestrichen habe ich mit Edding (bei einer Kopie) Name etc.

Sodele, bye

struwwelpeter
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