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Alt 06.12.2007, 18:07
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Darf die KK das??? Bin verunsichert

Liebe Kerstin1,

immer mit der Ruuuuuuuuuuuhhhhhheeeee!

So schnell schießen die Preußen nicht (ohne Wertung, hat meine Mama immer gesagt, wenn ich wütend über ein Amt gewesen bin ;-) ).

Mein Mann wurde in 3 Monaten gleich DREI MAL PERSÖNLICH zum Sachbearbeiter hinbestellt und jedesmal wurde der mehr Druck ausgeübt (er solle in eine Klinik gehen... er solle den Wiedereingliederungsantrag stellen... er solle FREIWILLIG die Arbeit wieder aufnehmen)...

Dreimal bin ich brav mitgegangen (er hätte den Druck im Leben nicht ausgehalten!) und dreimal sind wir guten Mutes wieder nach Hause gefahren.

Herausgekommen ist... er ist ab 01.01.2008 Rentner. ;-)

So... jetzt zu dir.

Sei brav und ruf den Sachbearbeiter an. Reg dich bloß nicht am Telefon auf! Lohnt sich nicht!
Bleib ruhig und frage ihn, warum du dich melden solltest.
Und dann... lass ihn erst einmal reden. ;-)

Wenn er wieder mit der Eingliederung anfängt, sagst du ihm ganz einfach, du würdest mit deinen Ärzten Rücksprache halten und die Reha erst einmal antreten.
Gib ihm bloß keine Zusage!

Wird der Druck für dich zu stark, sagst du, dass du leider das Telefonat beenden musst, weil es dich zu sehr aufregt und die Ärzte hätten dir Aufregung verboten!

Ich weiß, das kostet Nerven, aber was mein Mann und ich geschafft haben, das schaffst du auch!

Geh aber auf keinen Fall persönlich hin! Melden bedeutet: anrufen, nicht mehr!
Ansonsten: NIEMALS ALLEINE hingehen!

Noch etwas zum Kurarzt: Leider kann er dich durchaus für erwerbsfähig schreiben; deine Ärzte haben erst einmal kein Mitspracherecht.
ABER: wenn du arbeitsunfähig in die Reha gehst, wirst du auch arbeitsunfähig wieder entlassen!

Bitte verwechsele die Arbeitsfähigkeit NICHT mit der Erwerbsfähigkeit!
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

Der Entlassungsbericht ist ein Gutachten; also ist der Kurarzt ein Gutachter und die Rentenversicherung richtet sich grundsätzlich danach, ob du als erwerbsfähig entlassen wurdest oder ob bei dir eine Erwerbsminderung festgestellt wurde.

Ob du arbeitsunfähig entlassen wurdest, ist für die Rentenversicherung NICHT wichtig!

Ich habe es so gemacht:

Am ersten Tag (Anreiseuntersuchung) habe ich dem Kurarzt mitgeteilt, dass ich dringend eine Auszeit in Form einer Zeitrente benötige. Ein Jahr Chemo, die schwere Op, die 30 Bestrahlungen... ich war physisch und psychisch k.o.

Meine Bitte wurde SOFORT in der Akte vermerkt und nach Abschluss der Untersuchung wurde mir mitgeteilt, dass eine Zeitrente befürwortet wird.

Wie gesagt, das war bei der Anreiseuntersuchung!

Dass man mir allerdings auch ansah, wie beschi... es mir ging, brauchte ich nicht extra zu erwähnen.

Ich weiß, wie schwierig die Thematik Rentenversicherung und KK ist... und erst recht, wenn man sowieso schon schwer krank ist.

Vielleicht konnte ich dir ein bisschen helfen. Wenn du noch weitere Fragen hast: her damit. ;-)

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (zur Zeit Chemo)
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