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Alt 04.06.2003, 22:53
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Witwe mit Kindern....wieviel Rente bekomme ich??

Hallo, Britta,

der folgende Beitrag ist aus "ZDF Geld & Verbraucher" vom 28.11.2002. Vielleicht ist das ja brauchbar:

Witwenrente bekommt der, der mindestens ein Jahr verheiratet ist. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft reicht nicht aus, um eine Rente zu beziehen. Eine andere Bedingung: Der Verstorbene muss fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Ausnahme ist, wenn der Tod durch einen Berufsunfall eingetreten ist.

Höhe der Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Witwenrente 60 Prozent von der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte (hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr). Die große Witwenrente erhalten alle, die das 45. Lebensjahr vollendet oder Kinder unter 18 Jahren haben. Die kleine Witwenrente erhalten alle bis zum 45. Lebensjahr ohne Kinder.

Neu ab 2002:
Für Ehepaare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder Ehepaare, die am 1. Januar 2002 beide unter 40 Jahre alt waren, gibt es nur noch 55 Prozent Hinterbliebenenrente. Witwen, die Kinder erziehen, erhalten pro Kind noch einmal rund 40 Euro Zuschlag.

Lebenslanger Anspruch

Auch wenn der Hinterbliebene arbeitet, steht ihm die Witwenrente zu. Bis zu einem Freibetrag von 682,70 Euro kann er dazuverdienen. Was darüber liegt, wird auf die Rente angerechnet und abgezogen. Das gilt auch für zusätzliches Einkommen, etwa aus Vermietung und Verpachtung, Geld aus Kapitallebensversicherungen, Aktien- und Zinsgewinne.

Auf die Witwenrente besteht ein lebenslanger Anspruch, auch wenn der Hinterbliebene selbst in Rente geht. Allerdings wird dann seine eigene Rente angerechnet.

Wiederheirat
Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. Kommt es allerdings in der neuen Ehe zur Scheidung, lebt der Rentenanspruch wieder auf.

Die ersten drei Monate nach dem Tod erhält jede Witwe und jeder Witwer die volle Rente, die dem verstorbenen Versicherten als Altersrente zugestanden hätte.

Anspruch auf Waisenrente
Jedes Kind, dessen Eltern oder Elternteil verstorben ist, hat Anspruch auf eine Waisenrente. Dies gilt auch für Pflegekinder, Adoptivkinder oder im Haushalt aufgenommene Kinder - wie etwa die Enkelkinder oder Geschwister des Verstorbenen. Die Rente wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt, wenn das Kind studiert, eine Ausbildung absolviert oder zur Schule geht. Der Wehr- und Zivildienst verlängert den Anspruch auf Waisenrente um die Dienstzeit.


Höhe der Waisenrente
Halbwaisen steht eine Rente von etwa 20 Prozent der Vollrente des Elternteils zu. Vollwaisen erhalten jeweils 20 Prozent von den Renten der Eltern. Wer in der Ausbildung oder im Studium ist, kann bis zu einem Betrag von 455,14 Euro netto hinzuverdienen. Kindergeld gibt es unabhängig von der Waisenrente.

Antrag stellen
Waisen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den Antrag selber stellen. Ansonsten machen dies die gesetzlichen Vertreter. Der Antrag kann bei der BfA Berlin, bei den Krankenkassen oder bei den Gemeindebehörden bis zu einem Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt werden.

Kostenloses Service-Telefon der BfA: 0800/333 19 19
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