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Alt 29.07.2007, 21:31
Birgit S. Birgit S. ist offline
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Standard AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?

Hallo Herbert ,

einen Überblick über die Höhe der Erwerbsminderungsrente zeigt der Versicherungsverlauf, den du von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos anfordern kannst (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12350/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/renteninfo__anfo__node.html__nnn=true), ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit. Danach kannst du dir selbst ausrechnen, was günstiger ist, weiterhin Krankengeld beziehen, bis die Kasse dich zum Rentenantrag auffordert oder selbst Rente beantragen. Du kannst dich auch von einem Versichertenältesten beim Rentenantrag unterstützen lassen.

Ich habe für mich selbst entschieden, dass ich "geduldig abwarte", bis mich die Kasse dazu auffordert. Bin seit April "ausgesteuert", d.h. ich bekomme kein Krankengeld mehr. Da ich aber gerade mal wieder versucht habe zu Arbeiten, habe ich erneut Anspruch auf Gehaltsfortzahlung (bin froh, seit 17 Jahren im öffentlichen Dienst zu sein und noch in den Genuss der langen Gehaltsfortzahlung zu kommen). Aber ich weiß auch, dass ich, wenn ich die Krankenkasse mir wieder Krankengeld zahlen müsste, sofort die Aufforderung zum Rentenantrag bekäme. Aber auch dann hat man noch Zeit - ich glaube 10 Wochen. Also nichts überstürzen, informiere dich vorher gründlich. Denk bitte auch daran, dass von dem im Rentenverlauf genannten Betrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen und die Rente u.U. teilweise auch versteuert werden muss, insbesondere wenn andere Einnahmen (Betriebsrente, Kapitalerträge etc) vorhanden sind.

Ich wünsche dir alles Gute.
Viele Grüße - Birgit_S
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