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AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG
Hallo Floh
es ist sehr ärgerlich. das dein Arbeitgeber die Widereingliederung ablehnt. Denn er hat keine Nachteile dadurch, denn zumindestens beim Bezug vom Krankengeld zahlt die KK das Geld und nicht der AG. Wie das im Falle beim Bezug des Nahtlosigkeitsgeldes ist, weiß ich nicht. Der AG soll doch froh sein, wenn einer stundenweise kommt um zu arbeiten und er nicht bezahlen muss. Dumme Frage, kennt sich dein AG mit der Wiedereingliederung aus? Abgelehnt wird oft nur, wenn man an vorne herein weiß, dass die Wiedereingliederung nichts bringen wird. Dir steht ein volles Jahr das Nahtlosigkeitsgeld zu. Dieses Geld ist ja eine Zwischenlösung zwischen Krankengeld und Rente. Falls nun das AA meint, du bist doch vermittelbar und ein neues internes Gutachten aufstellt, dann wird die Nahtlosigkeitsregel nach §125 in normales §117? ALG 1 umgewandelt. Die Androhung hatte mir das AA geschickt, allerdings kam der Rentenbescheid 3 Wochen vorher. Lass dir nicht einreden, dass du nun ALG2 beantragen musst. Ein kalenderjahr mit 30 Tagen im Monat berechnet steht dir ALG1 zu, dann folgt ALG2. Frage deinen AG am besten nach warum die Widereingliderung scheitert. Drücke dir die Daumen dass bald die sache positiv für dich geklärt ist Barbara |
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