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AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?
Hallo Birgit,
damit du besser schläfst, kann ich die Aussage von Barbara bestätigen. Du musst nichts zurückzahlen, weder KK noch ALG. Das war bei meinem Mann genau so. Er bekam auch rückwirkend Rente bewilligt. Die rückwirkend zu zahlende Rente wird von der DRV ensprechend aufgeteilt und an Krankenkasse und Arge anteilig gezahlt. Du bekommt die Rente dann ab dem Folgemonat nach Bewilligungsbescheid ausgezahlt. Der Rentenbeginn liegt bei dir im Mai 2005, weil du zu diesem Zeitpunkt die Reha beantragt hast. Das ist üblich, dass der Rentenbeginn oft auf diesen Zeitpunkt zurückgelegt wird nach dem Prinzip Reha vor Rente. Da du jetzt eine befristete EU-Rete hast, wirst du wahrscheinlich vor Ablauf der Frist wieder eine Reha machen müssen, um dann die weitere Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen. Ich würde an deiner Stelle auch zunächst mal ALG II beantragen, damit die KV weiterläuft und dann den Rentenbescheid, sobald er vorliegt, einreichen. Wünsche dir eine gute Nacht ) Gaby
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#2
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AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?
Hallo Barbara, hallo Gaby,
ihr beiden meint also, ich kann Ich danke Euch ganz ganz herzlich für Eure Antworten. Was man nicht alles mitmacht... Nicht schlimm genug sind die körperlichen Belastungen, dazu kommen auch noch die seelischen Tiefs. Mir war echt zum Heulen zumute. Ich habe mich schon im finanziellen Abseits gesehen. Wer rechnet denn mit so was? Aber nun werde ich mich erst mal über die Bewilling freuen, die ich dann hoffentlich bald schwarz auf weiß haben werde. P.S. Tabletten brauch ich dann auch nicht einzuschmeißen. Bin jetzt wieder etwas beruhigter. Lieben Dank und herzliche Grüße Birgit |
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