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AW: Klageverfahren wegen EU-Rente
Zitat:
Wie versprochen, melde ich mich nochmal zurück. Die oben zitierte Tatsache muss ich leider auch erleben - liebe Kerstin. Durch die Insolvenz meines langjährigen Arbeitgebers (23 Jahre) bin ich in Hartz IV gerutscht. Nun werde ich dieses Jahr 50 Jahre alt und für die ARGE gelte ich als nicht mehr vermittelbar. Trotz intensivster Eigenbemühungen konnte ich bisher keine neue Tätigkeit finden. Ok - aber nun zu Deiner Sache. Leider konnte ich nichts weiter positives für Dich finden. Für mich sieht es jetzt leider so für Dich aus: Nach Ablehnung der EU-Rente giltst Du nach dem Gesetz wieder als voll erwerbsfähig. Da Du keine Arbeit hast, kannst Du ALG II beantragen. Auch dann, wenn Du gleichzeitig auf EU-Rente klagst. Falls die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) dann wegen Einschränkungen zur Vermittlung in Arbeit ablehnt, geht die Prozedur mit Vertrauensarzt usw. los. Sollte die ARGE tatsächlich ablehnen musst Du leider Sozialhilfe beantragen. Aus diesem Grund der Unklarheiten würde ich Dir folgendes empfehlen: Stelle möglichst unverzüglich beide Anträge. Den 1. bei der ARGE (ALG II) und den 2. beim Sozialamt. Auch wenn Du jetzt noch bis Nov. ALG I erhältst, solltest Du Dich wirklich möglichst schnell darum kümmern. Die Mühlen der Behörden mahlen langsam... Sollte die EU-Rente später nachgezahlt werden, ist eventuell bereits bezogenes ALG II auf jeden Fall zurückzuzahlen. Bei der Sozialhilfe kann es in diesem Punkt Ausnahmen geben. Ich hoffe sehr, dass dies nun erst einmal ein Anhaltspunkt für Dich ist. Dass Du wütend und traurig bist, verstehe ich nur allzu gut. Glaube mir bitte - auch ich leide unter den seelischen Folgen von Hartz IV. Und die sind nicht zu unterschätzen. Ich würde mich freuen, wenn Du Dich hier mal wieder meldest. Bis dahin lasse es Dir gut gehen - ja ?
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
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