Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #9  
Alt 13.02.2007, 07:57
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Guten Morgen Kerstin
Willkommen im Club des Behördenwahnsinns....
also nach der Lohnfortzahlung, bekommst du von der Krankenkasse sogenannte Auszahlungsscheine. Auf denen dann dein Arzt deine vorraussichtliche Krankheitsdauer bestätigt. Du selbst gibst dann deine Bankverbindung an und leitest diese weiter an die KK. Um regelmäßig Geld zu bekommen, würde ich auch bei unbefrister Krankmeldung alle 14 Tage mir den neuen Auszahlungsschein holen. Ist dieser befristet, musst du dir (wie auch bei einer normalen Krankmeldung) einen neuen Schein ausfüllen lassen. Bei mir (BEK) war das Geld immer binnen wenigen Tagen auf dem Konto.
Dein Arbeitgeber braucht in der Zeit (so war es bei) mir keine Krankmeldung.
Ca. zwei bis drei Monate vor dem Ende des Krankengeldes musst du dich dann bei der Arge melden. In der Regel bekommt man dann ein Schreiben der Krankenkasse, das das Krankengeld endet. Aber erst einmal hast du doch Anspruch auf Krankengeld. Weißt du wie lange. Nimmt die KK deine Vorerkrankungen als eine zugehörige Krankheit? Weil deine Erkrankung von 2005 bis 2006 in die sogenannte Dreijahres Regel fällt. Rein theortetisch ruhte da ja das Krankengeld und somit ist vielleicht der Anspruch auf Krankengeld schneller weg, als einem lieb ist.
Auf deine Frage, was du tun sollst, beim Beantragen des Nahtlosigkeitsgeldes.
Perso Rentennummer und den Schwerbehindertenausweis. Dann sind etliche Formulare auszufüllen, die man dann wieder abgeben muss. Dann bekommst du auch die HÖhe des ALG1 genannt. Ob du Nahtlosigkeitsgeld oder ALG1 bekommst, entscheidet wiederum der medizinische Dienst der ARGE. Falls du von der ARGE als vermittelbar eingestuft wirst oder nicht.
Ganz viel Kraft und Gesundheit
Barbara
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:25 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55