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  #1  
Alt 10.02.2007, 17:47
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Kerstin
Ja leider ist man in den A... gekniffen, wenn man krank ist, aber immerhin haben wir hier in Deutschland ein noch gutes soziales System im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern...
Hier hab ich noch einen Link für dich der das"Ruhen des Krankengeldes" beschreibt. Bei solchen Gesetztestexten muss ich oft passen, weil mein Chemohirn das nicht immer rafft
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...buch/sgb_v.htm
Und die Zeiten in denen das Krankengeld ruht zält in den 78 Wochen mit.

Lasse dich entweder von einem RA beraten, allerdings beachte da deine evtl. Selbstbeteildigung. Und da ist der Kampf mit der KK und vielleicht auch mit der DRV zwei Fälle. Ich habe mich beim Sozialverband beraten lassen. Alternativ kann man auch zum VDK gehen. Beide Sozialverbände beraten einen kompetent für einen Minimalen Jahresbeitrag.
Ich war /bin im öffentlichen Dienst. Mit der Umstellung in den Tarif für den öffentlichen Dienst ist ja einiges im BAT geändert worden, da ich schon in der Umstellungsphase Krank war, weiß ich nicht mehr, ob die Übergangsregelung bei der Krankschreibung noch greift (die max. 1,5 Jahre Lohnfortzahlung)
Und die Krankenkasse versucht oftmals Krankheiten, die nicht wirklich zusammen hängen, als zusammenhängend zu sehen. Ob deine Krankheiten alle zusammenhängend sind, kann ich nicht beurteilen. Da kann dir dein Arzt vielleicht helfen, allerdings wenn der Übergang der einzelnen AUs nahtlos waren, wird die KK entscheiden so entscheiden:
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...buch/sgb_v.htm
Am besten ist, wie du schreibst, dass du dich erkundigst. "Verlange" von deiner KK einen schriftliche Aussage, damit du was in den Händen hast.
Normalerweise informiert die KK zwei Monate vorher, dass die Leistungen aufhören.

Ich bin im laufenden Rentenwiderspruchsverfahren und ab Anfang März ist nix mehr, weil ich verheiratet bin...bis dahin bekomme ich das Nahtlosigkeitsgeld...
.
Wenn dein Krankengeld noch länger läuft, dann würde ich ersteinmal das Krankengeld ausschöpfen. Du bist noch jung und da ist meist das Krankengeld höher als die Rente. Lass dir ruhig mal auch deine Rente ausrechnen. Dies kannst du bei einer Beratungsstelle der DRV vor Ort machen. Viele Formulare zum ausfüllen, etliche Unterlagen, aber dann bekommst du bescheid, wie hoch deine Rente ist, wenn du jetzt in Rente gehst....Und es hat den Vorteil, dass wenn du noch Zeit hast mit dem Krankengeld vielleicht auch ohne Rente wieder fit zu werden. Spätestens das Arbeitsamt wird dich mit der Nahtlosigkeitsregel auffordern einen Reha oder Rentenantrag zu stellen.
Diese Aufforderung kann auch die KK machen... und dem muss man dann nachkommen, weil sonst die Gelder gesperrt werden...

So einen schönen Abend
Barbara
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  #2  
Alt 10.02.2007, 18:05
Ilona M.
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo,
zu Deinem Thema kann ich Dir folgendes sagen: Geh zum VDK, in dem Gesetzestextdschungel blicken wir "Normalbürger" nämlich nicht durch. Ich habe rückwirkend Erwerbsminderungsrente bekommen, dann wird aber das gezahlte Krankengeld gegengerechnet. Lass Dich in jedem Fall beim VDK oder bei der Rentenstelle der Kommune beraten. Es ist sinnvoll, vom Arzt ein Attest vorzuweisen. Du wirst sicherlich zu einem Gutachter geschickt. Ist alles normal. Es dauert ein paar Monate, bis das alles entschieden ist. Bei mir hats geklappt. Ich arbeite auch im öffentl. Dienst (14 Std. wöchentlich). Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei rd. 1700 Euro.
Aber eines musst Du vorher wissen: Das Arbeitsverhältnis endet erst mal (formell) mit Inkrafttreten des Rentenbescheides. Dann musst du innerhalb von 14 Tagen schriftl. das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses beim AG beantragen.
Kurz gesagt, es gibt so viele Punkte zu beachten, dass Du besser zu einer beratenden Stelle (wie gesagt VDK oder Rentenstelle) gehst. Sonst ist irgendwas nachher, was Dir vorher keiner gesagt hat usw.

Ich wünsche Dir viel Glück! Und noch nen schönen Abend!

Liebe Grüße
Ilona
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  #3  
Alt 10.02.2007, 18:25
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

hallo Ihr Lieben,

super lieben Dank für eure Infos, puh, beruhigen sie mich doch etwas. Werde Montag direkt in Kontakt mit Allen treten. Ist ja wohl zum Haare raufen. Ups, lach, ne,ne, an meine Haare lasse ich keinen mehr, bin ja froh, dass ich sie wieder habe. Und so schnell gebe ich sie nicht wieder her. Obwohl mein Großvater sagte mal zu mir "wo geist, da kein haar" und er war überzeugterglatzenträger

ein schönes we,

kerstin
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  #4  
Alt 10.02.2007, 18:26
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Ilona
das das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbescheid endet wußte ich noch nicht. Reicht da ein formloses Schreiben an den AG, in dem ich das Weitebestehen des Arbeitsverhältnis beantrage?
Ich lerne nie aus, und es kommt immer mehr Behördenkram hinzu....
Barbara
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  #5  
Alt 11.02.2007, 00:00
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Boah, welch ein durcheinander in diesem Thread, da blick ich fast gar nicht mehr durch. ;-)

Liebe Kerstin,

ich versuche mal, ein bisschen Klarheit reinzubringen. Zumindest, was die Grundsatzfragen angeht.

Also: du bist im öffentlichen Dienst seit 1989....Glückwunsch, dadurch bleibt dir der Arbeitsplatz zu 100% erhalten, wenn deine Rentenbewilligung AUF ZEIT läuft (es gibt fast nur noch Zeitrenten, es sei denn, du bist kurz vorm Kollaps ;-)).

Ich bin auch im öffentl. Dienst tätig und seit 4,5 Jahren auf Zeit berentet. Und jedesmal, wenn ich wieder einmal eine Verlängerung erhalte, informiere ich brav das Personalamt, welches mir einige Tage später wiederum ein kleines Briefchen ins Haus schickt, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Tag des Renten-Wegfalls RUHT.
Bei dir wird das als ganz genau so laufen, glaub mir!
Dabei ist es mir vollkommen egal, dass ich beim Personalamt auf beamtendeutsch ;-) "tote Kartei" genannt werde. ;-)

Nun, dein Arzt meint also, du bräuchtest nach der zweiten Erkrankung noch eine Pause von 2 bis 3 Jahren. DAS ist SEINE Einschätzung und deine Rentenversicherung wird sich darum einen Dreck scheren. :-(
Sie wird dich auffordern, eine weitere Reha nach Abschluss aller Therapien anzutreten und dort (und wirklich NUR DORT!) wird man eine Einschätzung in Bezug auf deine weitere Arbeitsfähigkeit im Entlassungsbericht abgeben, an der sich die Rentenversicherung in aller Regel hält.
Soll heißen: ob du nun eine Rente erhalten wirst oder nicht, entscheidet nicht dein Arzt; die Entscheidung fällt in der Reha (oder eventuell sogar noch zusätzlich ein weiterer Gutachter, der von der Rentenversicherung ausgesucht wird -das ist allerdings sehr selten- .

Was du unternehmen musst, wenn das Krankengeld wegfällt, ist hier schon ausreichend und richtig beantwortet worden.

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich dir aber noch sagen, dass ein rechtzeitig gestellter Rentenantrag (NACH der Reha!) bei günstiger Aussage des Kurarztes (!) fast immer bewilligt wird, damit eben kein Krebsbetroffener ins Arbeitslosen-Überbrückungsgeld fällt und wenn... das diese Zeit möglichst kurz gehalten wird (für das Arbeitsamt sind solche Fälle nämlich sehr zeitintensiv und fast immer nur ein Aktenberg mehr). Bei mir dauerte es vom Antrag bis zur Bewilligung nur 3 Wochen; du siehst, das geht also wirklich, wenn...alle erforderlichen Unterlagen und Gutachten vorliegen.

Ich weiß, dass man viele viele Fehler machen kann. Ist alles verständlich, schließlich hat man schon mit der Erkrankung wahrlich genug zu tun. :-(

Trotzdem sollte man sich rechtzeitig informieren (Krankenkasse, Rentenversicherung, und möglichst in den VdK eintreten für wenige Euro Beitrag/monatlich).
Ich habe viele Telefonate geführt, bin jedesmal etwas schlauer geworden und bin letztendlich doch beim VdK gelandet. Nun fühle ich mich sicherer und vor allem: gut aufgehoben.

Zum Schluss gratuliere ich dir nochmals für deinen Job im Öffentl. Dienst, denn dadurch hast du ja auch noch Anspruch an die Betriebsrente aus Karlsruhe (früher hieß die mal Zusatzversorgung). Ist zwar auch nicht mehr soooo viel, hilft aber enorm bei der finanziellen Absicherung.

Und vergiss nicht, dass deine Rentenversicherung UND die VBL BEIDE dir noch Anrechnungszeiten schenken. Dadurch erhöht sich die Rentensumme ganz enorm....je jünger du also bist, um so höher wird deine Rente ausfallen.

Falls jetzt jemand neidisch wird: braucht ihr nicht, denn diese Anrechnungszeiten werden JEDEM Erwerbsminderungs-Rentner geschenkt.

Im Übrigen würde ich den Personalrat einschalten, liebe Kerstin, die helfen dir auch weiter!

Liebe Grüße
Sybille
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #6  
Alt 11.02.2007, 08:14
clara clara ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Barbara,
ja , so ein formlosese Schreiben reicht. Aber es ist auch zwingend um das Weiterbestehen des nun ruhenden Arbeitsverhältnisses zu sichern.
Lg clara
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  #7  
Alt 11.02.2007, 09:50
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Lächeln AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Guten Morgen Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Infos, helfen sie mir enorm weiter.
Bis jetzt bekomme ich ja noch Gehalt, dennoch frage ich mich, wer meldet sie bei wem?? Ich zuerst beim Arbeitgeber?? Da ja bei Dienstzugehörigkeit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ja bis 26 Monate gezahlt werden kann. Bei der KK???
Und noch eine dumme Frage, VDK ist der Verein deutscher Krankenkassen???
Werde die rechtliche Frage über Rechtschutz und dann VDK laufen lassen.
Liebe Grüsse,

Kerstin
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  #8  
Alt 11.02.2007, 11:32
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Kerstin
das mit den 26 Wochen Lohnfortzahlung greift ja nur wenn du seit dem 30.6.94 bis heute nur ein und den selben Arbeitgeber hast. Wenn dem nicht so ist dann gelten nur die 6 Wochen....
Bei mir hat irgendwann der Arbeitgeber nachgehakt und dann kam das Chaos alles zusammenhängende Krankheiten und ich durfte das Geld zurückzahlen... ein Jahr Kampf mit der KK.... und ich habe verloren.
Ich würde dann deiner Stelle mich beim Personalrat oder auch zusätzlich bei der Schwerbehindertenvertretung erkundigen.
Der VDK ist ein Sozialverband, der dich in sozialrechtlichen Fragen berät (Rente Reha Schwerbehinderung etc) Analog hierzu gibt es den Sozialverband (ehemals Reichsbund) Beide vereine beraten gegen eine Jahresgebühr....

Barbara
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