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  #1  
Alt 19.09.2006, 11:19
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Lieber Thomas (und andere Betroffene, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und denen eine "Betriebsrente" der VBL oder einer ähnlichen Zusatzversorgungskasse zusteht),

In einem anderen Forum (www.vsz-ev.de) werden zwei Artikel zitiert, die sich mit der Benachteiligung bei der Zusatzrente des öffentlichen Dienstes befassen, wenn man frühzeitig in EU-Rente gehen und Abschläge hinnehmen mußte.

Diesen Link, der zwei Artikel enthält, gebe ich ohne Kommentar hier zur Kenntnis.

http://www.123recht.net/article.asp?a=15440


"AG Karlsruhe hält die Hochrechnung zum 63. Lebensjahr in Einzelfällen für Benachteiligung"

"VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an"

Mit besten Grüßen
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #2  
Alt 19.09.2006, 11:52
Klaus Hildebrandt Klaus Hildebrandt ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Mein Beitrag v. 08.09.2006

Liebe Regina Beate,

vielen Dank für Deine Hinweise. Inzwischen habe ich mir auch einen Anwalt genommen, der hat mir allerdings erstmals 350,00 € an Pauschalhonorar für die Überprüfung der Erwerbsminderungsrente in Rechnung gestellt. Er hat einen entsprechenden Brief an meinen Rentenversicherer geschrieben. Natürlich hat der Rentenversicherungsträger auch darauf
nicht reagiert. Auf mein Schreiben hin, jetzt doch bald eine Untätigkeitsklage zu erheben, antwortetet mein Rechtsanwalt wie folgt:

...” eine Untätigkeitsklage ist zulässig, wenn seit Antragstellung 6 Monate verstrichen sind. Sie haben den Antrag am 11.07.2006 gestellt, so dass eine Untätigkeitsklage erst am 11.01.2007 erhoben werden kann. Falls die Klage früher bei Gericht eingeht und die Behörde den Bescheid erlässt, müssten Sie die Kosten des Prozesses tragen. Ich kann ihnen daher nicht empfehlen, schon jetzt eine derartige Klage zu erheben.”

Du hast in Deinem Beitrag geschrieben, dass Dein Anwalt schon nach 3 Monaten eine entsprechende Untätigkeitsklage erheben würde. Habe ich mir vielleicht nicht den “richtigen
Anwalt” ausgesucht? Vielleicht kannst Du mir ja noch einen weiteren Tipp geben?

Lieber Schalom, liebe RAin Ott,

vielleicht kann ich von Ihnen noch einige Hinweise bezüglich der Möglichkeit der Einreichung einer Untätigkeitsklage bekommen? Oder soll ich noch bis Januar 2007 (Empfehlung meines Anwaltes) damit warten? Würde meine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Untätigkeitsklage übernehmen?

Liebe Grüße
Klaus H.
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  #3  
Alt 19.09.2006, 12:25
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Klaus Hildebrandt,

ich stimme Ihrem Anwalt zu. Die 3-Monatsfrist gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG für Widerspruchsverfahren.

Eine Bearbeitungszeit von einigen Monaten sollte man den Rentenversicherungsträgern schon zugestehen, allein schon wegen der Vielzahl von Fällen und dem noch größeren Problem der Finanzierung. Immerhin stehen jetzt hohe Summen an Nachzahlungen aus.
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  #4  
Alt 06.10.2006, 16:00
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Beiträge: 271
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Klaus !

Mein Anwalt hat der DRV eine Frist bis zum 29.09.2006 gesetzt. Im Laufe der nächsten Woche werden ich den Anwalt kontaktieren, und wir werden sehen, wie wir weiter vorgehen. Mein Anwalt sprach definitiv von 3 Monaten Wartezeit - danach Untätigkeitsklage. Eine Rechnung hat er mir bis jetzt noch nicht erstellt. Nun kennen wir ihn schon sehr lange und haben bereits diverse "Fälle" mit ihm durchgefochten.

Ich drück Dir die Daumen.

Gruss
Regina_Beate
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  #5  
Alt 23.11.2006, 12:08
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

ich habe jetzt auch mit meinem Anwalt gesprochen. Ich solle doch jetzt nochmal den Rentenbund anschreiben, mit Hinweis, daß das Urteil ja jetzt schriftlich vorliegt und um Überprüfung und um Auszahlung mit Frist 14 Tage (also der 6.12.06) bitten.

Wenn der Rentenbund dann nicht reagiert, dann die Untätigkeitsklage. Und dabei ist maßgebend, wann ich den Antrag auf Überprüfung gestellt habe. Das war der 26.07.06. Jetzt wart ich ab und dann werde ich Euch weiter informieren.


Gruß
Christine
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  #6  
Alt 23.11.2006, 16:49
Idefix Idefix ist offline
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Beiträge: 58
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Heute stand folgender Artikel in unserer Tageszeitung:

Bezieher von Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des BSG vom 16. Mai dieses Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicheung Bund mit. Betroffen sind schätzungsweise 650 000 Menschen. (dpa)

Ich frage mich, wenn ich das lese, ob wir nun in einem Rechtsstaat leben oder nicht und ob nun jeder für sich entscheiden kann, ob er sich an ein ergangenes Urteil halten will oder nicht. Ich bin echt fassungslos, dass man einfach als öffentliche Anstalt sagen kann, dass man nicht daran denkt, ein ergangenes Urteil umzusetzen !!!!

Idefix
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  #7  
Alt 23.11.2006, 17:54
shalom shalom ist offline
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

wie von IDEFIX schon teilweise zitiert, gebe ich unkommentiert die komplette dpa - Meldung aus der Stuttgarter Zeitung vom Do 23.11.06 wieder.

Liebe Grüße
Shalom

Zitatanfang

WEITER RENTENABSCHLAG BEI ERWERBSMINDERUNG

Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai diesen Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die angekündigte Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium "ausdrücklich begrüßt".

Geschätzt wird, dass 650.000 Personen unter 60 betroffen sind. Sie hatten sich Hoffnung gemacht, dass nach dem Urteil auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen. Die Richter hatten entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, nicht rechtens seien. Die Rentenversicherer wollen dem Urteil zunächst nur bei der Klägerin nachkommen.

Zitatende
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