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Alt 04.03.2003, 19:06
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Standard Hamburger Modell

Schritt für Schritt wieder arbeiten
Nach schwerer Krankheit oder Verletzung kann die Berufstätigkeit oft nicht von heute auf morgen mit der vollen Arbeitsleistung ausgeübt werden. In der Praxis hat sich deshalb die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung bewährt. Dabei wird die Arbeit zunächst in einem zeitlich eingeschränkten Rahmen wieder aufgenommen. Wichtig: Ein Arzt muss diese Maßnahme befürworten.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann oft eine schrittweise Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Der Arbeitnehmer wird individuell, das heißt je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer kontinuierlich wieder an die Belastungen seines Arbeitsplatzes herangeführt.
Er erhält damit die Möglichkeit, seine Belastbarkeit entsprechend dem Stand seiner wieder erreichten Leistungsfähigkeit zu steigern.
Mit der Stufenweisen Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit tritt keine Arbeitsfähigkeit ein. Die Arbeitsunfähigkeit endet erst dann, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
Teilarbeitsentgelt ist während der Stufenweisen Wiedereingliederung nicht zu zahlen, denn auch arbeitsrechtlich werden diese eingeschränkt arbeitsfähigen Arbeitnehmer so gestellt, als wären sie voll arbeitsunfähig. Das Krankengeld wird gegebenenfalls ungekürzt weitergezahlt.
Gesetzlich geregelt ist die "stufenweise Wiedereingliederung" in § 74 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Können danach arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und sind sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, soll der behandelnde Arzt auf einer Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit die Art und den Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. In geeigneten Fällen kann er dabei die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist nur möglich, wenn ein Arzt diese Maßnahme befürwortet und sowohl der Versicherte als auch der Arbeitgeber einer solchen Maßnahme zustimmen.
Die Teilnahme an der Stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig. Auch der Arbeitgeber kann eine schrittweise Arbeitsaufnahme ablehnen. Die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles sind bei einer einvernehmlichen Lösung maßgeblich zu berücksichtigen
Eine schrittweise Aufnahme der Tätigkeit, d.h. eine langsame Steigerung der Arbeitszeit ist möglich. Krankenkassen unterstützen diese Art von Wiedereingliederung.
Liebe Agathe,rede mit der Krankenkasse über ein für dich optimales Arbeitsmodell.
Gruß Renate
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