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  #25  
Alt 31.08.2006, 07:34
shalom shalom ist offline
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallole Inter,

ich verstehe Deine Sorge und auch Dein Bemühen um Sachlichkeit (ich habe mal Deine Beiträge im Thread "Krankenversicherung bei Witwenrente" und andere Threads verfolgt).

Wenn Du meine Beiträge in den verschiedenen Threads nachliest, kannst Du feststellen, daß ich Konflikten nicht ausweiche, sie aber nicht suche, und wenn sie denn mal da sind (die Konflikte), stelle ich mich ihnen auch.

Ich weiß um die unterschiedlichen Befindlichkeiten/Empfindlichkeiten von Menschen, die im Krebsforum schreiben, ob sie nun Kranke oder ("nur") Betroffene sind.

Der Verwirrung stiftenden Person dieses Threads (und auch eines anderen Threads) ist von verschiedenen Seiten auf höfliche aber bestimmte Weise (auch von mir) bedeutet worden, sich vorher zu überlegen, was sie schreibt. Da ich derjenige war, der den Thread "Abschläge ..." eröffnet hat, habe ich mir auch das Recht genommen, Maarens Äußerungen zu erwidern.

Auch mir (wie auch anderen) stehen Äußerungen des Ärgers zu. Daher meine sarkastische Randbemerkung in Würdigung der Äußerungen von Maaren: Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe?

Du selbst reagierst ja in Antwort auf Forenbeiträge (wie ich nachlesen konnte) recht sensibel, warum sollte ich das nicht auch einmal in Richtung derjenigen Person tun, die hier für Verwirrung sorgt ?

Nochmal zurück zum eigentlichen Anliegen meines Threads: Information !!!

Die Umsetzung des BSG Urteils wird sicher noch etwas dauern, Rechtsbeistand wird da sicher hilfreich sein.

Aus meiner Erfahrung auf einer anderen juristischen "Baustelle": Institutionen, die vor den höheren deutschen Gerichten unterliegen, tun sich nicht leicht mit der Umsetzung. Sie wirken arrogant und schroff ablehnend. Die zögerliche oder sogar NICHT-Reaktion der unterlegenen Institution ist eine übliche und bekannte Verhaltensweise, der man mit anwaltlichen Mitteln begegnen kann.

Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, aber gekämpft werden muß schon, um Recht auch umgesetzt zu bekommen.

Liebe Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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