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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
Guten Abend in die illustre Runde :-) ich muß keine Maaren o.a. lesen und noch weniger muß ich sie kommentieren, wenn mir ihr Geschreibsel nicht paßt, oder? Deshalb sträuben sich auch meine Nackenhaare, wenn ich diese Shalom'sche Personifizierung mit-lesen muß!:-) Shali, Sie sind, mit Verlaub gesagt, doch keinen Deut besser. Wie wäre es, wenn Sie auch endlich einmal mit der Versachlichung begännen? Ich will mich nicht einmischen, aber es stört mich ungemein und immer wieder, wenn hier aufeinander eingedroschen wird, wenn auch nur virtuell oder verbal. Und der zitierte Beitrag ist in meinen Augen auch nicht gerade sachlich oder gar höflich, schon gar nicht themenorientiert, denn: hier lautete der Tenor: Abschläge bei EU-Renten. Apropos: die BfA bzw. LVA bzw. RV Bund/Land haben angeblich Anweisungen erhalten, wonach Überprüfungsanträge unbeantwortet und unkommentiert bleiben sollen. Das finde ich nicht sehr demokratisch und noch weniger transparent. Eine Chance auf Prüfung oder Neuberechnung hätten wohl nur die, denen erst kürzlich ein Rentenbescheid zuging und wo die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Spannend, wie sich das noch entwickelt. Wir bleiben dran :-) Liebe Grüße in die (wieder mal schlaflose) Nacht Eure Inter |
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