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AW: "recht" als angehöriger?
hallo amoebe,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte ohne ausdrückliche einwilligung der Patientin-Mutter, keine Auskünfte geben können und dürfen. ich durte die Krankenakte meiner Mutter auch erst nach Erlaubnis einsehen. Hoffe für dich, dass es bei euch anders ist. Grüße dolores |
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