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  #1  
Alt 13.07.2006, 14:19
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: EU Rentenbeantragung

Hallo Tina
Mit der Aussteuerung ist das so eine Sache.
Du bist weiter krank also stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung hast wahrscheinlich noch deinen Arbeitsplatz bist also auch nicht im eigentlichen Sinne arbeitslos und trotzdem zahlt das Arbeitsamt.
Du stehst also dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung Somit unterliegst du nicht dem §117 SGB 3 sondern dem $123SGB 3 So und nun kommt es in diesem Paragraphen (leistungsgemindert) kann dich das AA auffordern einen Reha oder Rentenantrag zu stellen. Wenn das der Fall ist, mußt du das tun, ansonsten verliesrst du deinen Anspruch. Steht für dich fest, dass du in absehbarer Zeit zurück in deinen Beruf kehrst, würde ich keinen Antrag stellen und abwarten, was das AA schreibt.
Toi Toi Toi
Barbara
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  #2  
Alt 13.07.2006, 15:22
tronic tronic ist offline
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Registriert seit: 20.10.2005
Ort: Raum Düsseldorf
Beiträge: 256
Standard AW: EU Rentenbeantragung

hallo barbara!

danke für deine schnelle antwort.

eigentlich bin ich arbeitslos, hatte nämlich nur einen befristeten vertrag, der dann während meiner krankenzeit auslief und nicht verlängert wurde.
brauchte bisher aber nicht zum AA da ich ja krank war/bin.

in meinen alten beruf kann ich aus gesundheitlichen gründen nicht zurück, mir steht also doch eine umschulung zu, deshalb ja auch der antrag bei der bfa.

weiß allerdings nicht, wann ich wieder die antreten könnte, da evtl. noch eine op ansteht.
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