Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.05.2006, 12:45
Jörg46 Jörg46 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2005
Ort: am Hügel oder am See oder am Wald
Beiträge: 1.155
Standard AW: Kann man den AHB Termin ablehnen???

Hallo Claro

vielen Dank für Deine Antwort, über die zeitliche Entfernung nach Behandlungsende war ich genauso verdutzt wie Du, ist auch das erstemal das ich davon höre das eine an eine Chemo anschließende Maßnahme AHB war ja so beantragt und auch von der BFA so genehmigt in einem so weiten Abstand erfolgen soll.

Jeder andere Termin wäre mir recht gewesen nur diese 4 Wochen gehen absolut nicht.

Mal sehen wie Kooperativ die dort sind ansonsten werde ich wohl..... weiß ich nicht.

Liebe Grüße Jörg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.05.2006, 07:46
Jörg46 Jörg46 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2005
Ort: am Hügel oder am See oder am Wald
Beiträge: 1.155
Standard AW: Kann man den AHB Termin ablehnen???

Hallo

nun habe ich dort angerufen (wegen deren Telefonterminen geht es erst nachmittags) und habe sogar mit einem Verantwortlichen sprechen können, diese sagte mir das vorher nichts frei wäre und sie deshalb diesen Termin genommen hätten, auf meine Frage AHB innerhalb 14 Tage nach Behandlungsende stimmt schon aber sie haben nichts frei. Sie setzt mich jetzt auf eine Warteliste vielleicht springt ja noch jemand ab und ich sollte mich umgehend mit der BFA in Verbindung setzen wegen Terminverschiebung nach hinten das dürfen sie hier nicht - das muß die BFA entscheiden.
Na schick und welch Wunder ich habe Freitagnachmittag (bis 15.00 Uhr Sprechstunde) noch wen bei der BFA erreicht. Sie haben vollstes Verständnis für meine Lage aber da könne man nichts machen trotz AHB wenn die Klinik nicht kann dann ist es so und wenn ich später möchte dann muß ich eben einen schriftlichen Antrag bei der BFA stellen, denFall schildern und dann werden sie entscheiden ob dies Terminverschiebung nach hinten wegen AHB überhaupt möglich ist.

Gefallen tut mir das alles nicht

Liebe Grüße Jörg
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.05.2006, 13:42
gewwi gewwi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: in der Heide
Beiträge: 375
Standard AW: Kann man den AHB Termin ablehnen???

Hallö Jörg, vielleicht ist es ja möglich, das du dich selbst um einem freien Termin in einer Einrichtung kümmerst, ich weiß von einer Arbeitskollegin, das soetwas möglich ist, und diesen Termin dann der BFA mitteilst.
bis bald petra
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.05.2006, 22:09
Jörg46 Jörg46 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.11.2005
Ort: am Hügel oder am See oder am Wald
Beiträge: 1.155
Standard AW: Kann man den AHB Termin ablehnen???

Hallo Petra

Du hast insofern Recht wenn es sich um eine Reha handelt, dort darf man den Termin verändern ohne erst die BFA zu fragen. Informiert möchten sie aber trotzdem werden.
Bei einer AHB ist erst die Genehmigung der BFA einzuholen und dann darf man den Termin verändern.
Bei mir handelt es sich um eine AHB und dort ist erst nach Genehmigung eine Terminverschiebung nach hinten möglich - früher wäre möglich, ist aber nichts frei.

Liebe Grüße Jörg
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:39 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55