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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra und allen anderen auch ein liebes hallo,
vor ca. einer Stunde habe ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung in meinem Briefkasten vorgefunden. "... ärztlicherseits ist Folgendes festgestellt worden: - keine wesentliche Leistungseinschränkung infolge meines Lymphoms - keine wesentliche Leistungseinschränkung infolge meiner Schuppenflechte ohne arthritischen Befund - medikamentös behandelte arterielle Hypertonie. Mit dem vorhandenen Leistungsvermögen können Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausgeübt werden. ... Sie sind in der Lage, in Ihrem bisherigen Beruf mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein ... Sie sind daher weder voll noch teilweise erwerbsgemindert ..." Das kann ja wohl so nicht sein. Ich sollte mich wohl bei dem Gutachter bedanken . Vielleicht erinnert Ihr Euch, es war der, der ununterbrochen sein Diktiergerät vollsabberte und der mich nicht einmal gefragt hatte, wie es mir geht und was ich für Beeinträchtigungen habe. Außerdem sind gar nicht alle meine Erkrankungen berücksichtigt worden. Am letzten Montag war ich ja vom Arbeitgeber zum Vertrauensarzt geschickt worden. Die Ärztin erklärte mir aufgrund meiner vielen schweren Erkrankungen sofort, dass sie dem Dienstherrn auf keinen Fall mitteilen kann, dass ich in ein oder zwei Wochen wieder dienstfähig wäre und empfahl mir dringend, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. So, jetzt habe ich aber noch eine Frage und hoffe, dass Ihr mir da helfen könnt. Der Bescheid ist vom 16.1., mir heute, also am 19.1. zugegangen. Da ich VdK-Mitglied bin, habe ich natürlich sofort wegen eines Anwaltstermins nachgefragt. Am 16.2., um 16.00 Uhr, kann ich erst dorthin. Reicht die Zeit für den Widerspruch wirklich aus? Petra, hast Du eigentlich Neuigkeiten? Liebe Grüße Ingrid @ Luci: Deine Geschichte ist der absolute Knaller. Da kann jeder nur den Kopf schütteln. |
#2
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Upps, das hätte ich ja jetzt fast noch vergessen:
Weiß jemand, wie es jetzt mit dem Geld weiter geht? Also, mit Ablauf des 25.1. werde ich von meinem Arbeitgeber ausgesteuert und würde normalerweise vom 26.1. an Krankengeld erhalten. Trifft das bei der Ablehnung des Rentenantrages eigentlich noch zu oder muss ich mich jetzt an das Arbeitsamt wenden? LG Ingrid |
#3
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid,
ich würde an einer deiner Stelle einen formlosen Widerspruch ohne Begründung machen und die Begründung nach dem VdK-Termin nachreichen. Dann hast du auf jeden Fall die Frist eingehalten und dir kann niemand daraus einen Strick drehen. Denn üblicher Weise ist die Widerspruchsfrist 4 Wochen. Viele Grüße und viel Erfolg clara |
#4
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hi Clara,
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. An den formlosen Widerspruch habe ich auch schon gedacht. Der VdK-Termin erst am 16.2. liegt mir nämlich ziemlich schwer im Magen und ich habe da Angst, irgend etwas zu versäumen. Wahrscheinlich werde ich sogar noch darauf hinweisen, dass die Begründung nachgereicht werden wird. Und irgendwie ist ja auch die Angabe, die Frist beginnt mit Bekanntgabe sehr zweideutig. Liebe Grüße Ingrid |
#5
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Liebe Ingrid,
meine Ablehnung hatte ich am 13.1. erhalten (Geschrieben scheinbar am 12.1.). Montag morgen habe ich gleich beim VdK angerufen, ich hab jetzt am 2.2. einen Beratungstermin. Hier in Hamburg haben die wohl nur Dienstag und Donnerstag nachmittag Sprechstunde, aber als ich der wirklich freundlichen Dame das Datum des Briefes sagte, meinte sie, dass der Widerspruch innerhalb von 4 Wochen bei der BfA eingehen muss und es sinnvoll wäre, diesen gleich mit dem VdK zusammen aufzusetzen. Aber wenn du eher keinen Termin bekommst, würde ich auch erstmal einen formlosen Widerspruch hinschicken. Bei mir ist jetzt wirklich der Kampfgeist erwacht und ich hab mir fest vorgenommen, alles zu versuchen, was möglich ist, um doch noch wenigstens eine Teil-Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Liebe Rubbelmaus, vielen dank für deine private mail, werde dir bald ausführlich antworten, hab im Moment leider viel mit meiner 10jährigen Tochter zu tun, die seit meiner Erkrankung immer wieder Phasen hat, wo sie schulisch und privat völlig neben der Spur ist. Liebe Grüße aus HH PetraK |
#6
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Liebe Petra,
heute Vormittag habe ich noch einmal beim VdK angerufen, die mir dann sagten, dass ich den formlosen Widerspruch auch vorher einreichen kann mit dem Zusatz, dass die Begründung folgen würde. So werde ich das jetzt auch machen. Vom Kampfgeist ist bei mir noch nicht viel zu spüren, sondern ich fühle mich eher von dem Ablehnungsbescheid wie narkotisiert . Aber auf jeden Fall habe ich mir jetzt bei einer Psychiaterin einen Termin geben lassen und werde in der kommenden Woche auch noch meinen Orthopäden aufsuchen. Es kann ja wohl nicht angehen, dass der´Gutachter alles außer Acht lässt. Nachträglich frage ich mich sowieso, warum ich überhaupt bei ihm "antreten" musste . Ich durfte doch eh nichts sagen ... Liebe Grüße Ingrid |
#7
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo zusammen,
die letzten Tage waren für mich ziemlich schwer. Kann nach wie vor sehr schlecht schlafen und werde immerzu nur an den Ablehnungsbescheid und deren evtl. weiteren Folgen erinnert . Gedanken, es trotz meiner schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch einmal mit der Arbeit zu versuchen, hatte ich sogar auch schon. Nur, mir ist klar, dass ich das nicht lange werde schaffen können . Das sollte ich mir wirklich nicht antun. Allerdings frage ich mich auch, ob das theoretisch überhaupt noch möglich wäre. Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich noch denken soll. Fakt ist, ich bin alleinstehend. Wenn der Widerspruch auch abgelehnt werden würde, kann ich einpacken . Sche... Situation . Sorry, wegen der Jammerei. Ich wollte es einfach nur los werden. Ein schönes Wochenende wünscht Euch Ingrid |
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Liebe Petra,
schubse diesen Thread einfach mal nach oben und zwar aus dem Grunde, weil ich einfach neugierig bin, wie Dein heutiger VdK-Termin verlaufen ist. Wie sind die Aussichten???? LG Ingrid |
#9
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AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid,
hab gerade hier reingeschaut, um dir zu schreiben, aber du warst schneller... Also, ich war gestern tierisch nervös, schlimmer als beim Gutachtertermin, aber es war ganz gut. ich hab so ca. eine halbe Stunde mit einem sehr netten Anwalt geredet, der mir alles sehr gut erklärt hat, aber auch meinte, dass er die Chancen jetzt noch nicht abschätzen kann. Ich hab ihm eine Vollmacht unterschrieben, damit er für mich einen Widerspruch abschicken und von der BfA meine Akte anfordern kann (mit den beiden Gutachten). Wenn er die durchgearbeitet hat (Wahrscheinlich in drei Wochen), machen wir einen neuen Termin, wo er den Inhalt mit mir bespricht. Dann will er bei der BfA einen neuen Gutachter verlangen und auch Berichte meiner behandelnden Ärzte anfordern. Wenn die BfA sich weiterhin querstellt, würde es wohl zu einer Klage beim Sozialgericht kommen. Nach seiner Erfahrung verlässt sich das Gericht dann wieder mehr auf eigene Gutachter und eben meine Ärzte. Der Anwalt hat da wohl völlig unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schlecht es einem gehen muss, damit man die Rente bekommt, aber eigentlich habe ich jetzt schon wieder mehr Hoffnung. Allerdings ist es dann wohl besser im privaten Rechtsschutz zu sein. Also heisst es jetzt erstmal wieder warten, warten, warten.... Hast du deinen Widerspruch schon abgeschickt ? Melde dich doch bitte wieder, wie es dir jetz so geht ! Vielleicht hat ja auch jemand anders hier noch irgendwelche Tips oder Erfahrungen mit dem Rentenwiderspruch ! Liebe Grüße aus HH PetraK |
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