|
#1
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Lieber Gilbert,
das hast Du ganz richtig gemacht, daß Du auch die "Gefolgsleute" des Dr.G.H. angezeigt hast, denn diesen Scharlatanen und Verbrechern muß ebenso das Handwerk gelegt werden, wie ihrem Chef, der ja in Frankreich inhaftiert ist und hoffentlich recht lange!!!! Es tut mir leid, daß Deine Frau auch diesen Betrügern geglaubt hat und auf so grausame Art und Weise sterben mußte, wie unser Bekannter hier am Ort, aber dessen Familie hält nach wie vor zu diesen Gurus und ihren Thesen!!! Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg mit Deiner Klage, daß der Tod Deiner Frau nicht umsonst war! Liebe Grüße von Leni |
#2
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Zitat:
Ein Tötungsdelikt ist immer ein Offizialdelikt. Es ist also nicht erforderlich, dass direkt Betroffene Anzeige erstatten. Es genügt, wenn die Behörden Kenntnis vom Tötungsdelikt erhalten, damit Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Ein formloses Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder an die nächste Polizeidienststelle, in dem Sie die Sachverhalte kurz schildern genügt. vg dbs |
#3
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
liebe freunde,
auch bin kein freund der scharlatanerie. dr. hamer gehört verboten und das leid, dass seine behandlung den menschen zufügt ist ein schmerzliches/unverzeihliches. ich finde es wichtig, dass hier anzeige erstattet wird und diesem treiben ein ende gesetzt wird. schade finde ich das hereinsteigern in hasstiraden und dämonisierung. ein tötungsdelikt ist in meinen augen dann doch etwas anderes. schließlich sind wir alle mündlige menschen und auch diese würde der eigenen entscheidung ist wertvoll. tut mir leid dies sagen zu müssen, aber diverse schulmediziner sollten auch wegen tötungsdelikten belangt werden. |
#4
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Zitat:
was aber, wenn Sie keine Entscheidung treffen können, weil Sie belogen wurden, und man Ihnen den Verstand vernebelte? Zitat:
LG, Jahela |
#5
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Hallo Sonne!
Das hat weder etwas mit Hasstiraden oder Dämonisierung zu tun, sondern einzig und allein mit strafrechtlicher Würdigung beim Vorliegen des dringenden Verdachtes auf eine Straftat. Auch bedeutet Tötungsdelikt nicht nur Mord oder Totschlag. Die "GNM" dürfte z.Zt. die gefährlichste Sekte sein, die in Deutschland ihr Unwesen treibt. Ihr fielen schon einige Dutzend Menschenleben zum Opfer, und es kann und darf nicht länger hingenommen werden, dass er, dessen Name in diesen Forum nicht genannt werden darf, ungehindert weiter auf Seelenfang geht. vg dbs Geändert von deepbluesea (28.12.2005 um 08:57 Uhr) |
#6
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Zitat:
Ich mag auch diese Art der Argumentation deshalb nicht gerne, weil sie die Hamer-Dings auch ständig benutzen. Und leider kippen zuviele Kranke genau an dieser Stelle um und stürzen sich in diese Sekte . Grüße, Jahela |
#7
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Hallo Jahela, deepbluesea, Sonne und alle anderen hier,
unser Bekannter hier am Ort wollte zu keinem Arzt gehen und sich auch nicht operieren lassen, obwohl ihn einige gute Freunde dazu aufgefordert hatten und er war schließlich ein erwachsener Mensch, bei einem unmündigen Kind würde ich sehr wohl Anzeige erstatten, aber hier bei einem Erwachsenen und dabei noch bei einem intelligenten Mann sehe ich dazu keine Veranlassung, aber es war mir auch kein Bedürfnis, seiner Beisetzungsfeier beizuwohnen und der Familie mein Beileid und meine Anteilnahme auszudrücken, denn: "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich"!!! Und das hat er ja jetzt!!! Liebe Grüße von Leni Geändert von Magdalena Baumeister (28.12.2005 um 13:43 Uhr) |
#8
|
|||
|
|||
AW: Hamer und seine absurde anhängers.
Hallo Leni!
So betrachtet haben Sie vollkommen Recht. Ich habe Ihr erstes Posting jedoch so interpretiert, dass sich selbsternannte GNM-"Heiler" um diesen Mann "gekümmert" hätten, wie es auch bei Gilberts Frau der Fall war. Wer sich jedoch selbst versucht, mit der GNM-Irrlehre zu Heilen und somit äußerst effektiv Selbstmord begeht, dem kann auch postum nicht mehr beigestanden werden. Er hätte sich ja auch erhängen oder erschießen können und dürfen, dann wären ihm sicherlich viele Qualen und in den letzten Lebensminuten evtl. die Erkenntnis seines Irrtums erspart geblieben. Er kann nun nur noch als abschreckendes Beispiel für andere dienen. vg dbs |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|