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Alt 16.03.2005, 11:24
Gast
 
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Standard ich packs

Liebe Elke,
mag wohl sein, dass meine Angaben nur zu 90% richtig waren, die Botschaft war nur "es lässt sich etwas Geld rausholen". Die von mir aus 1420 € gelten ab 85% Schwerbehinderung und wir BSDK-Erkrankte bekommen nun mal 100%.
Ich habe das "G" in meinem Ausweis. Warum sollte der Ekkehard es nicht auch bekommen. Natürlich habe ich ein Fahrtenbuch geführt. Mit dem Terminkalender habe ich mich am Jahresende 1 Std. hingesetzt und eine Excel-Liste geschrieben. Das reicht zumindest bei meinem FA, das sind keine Erbsenzähler. Deine Kommentare zu 3., 5. und 6. stehen nicht im Wiederspruch zu dem, was ich geschrieben habe sondern können eine Alternative/Ergänzung sein, die überall nachzulesen ist. So, und nun sollten wir die Steuerberatung sein lassen, denn jetz wissen die Leser, dass 15 Min. Internetrecherche ausreicht um etwas Geld vom FA zurückzubekommen und es sich auf jeden Fall lohnt.
 

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