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Alt 06.12.2004, 19:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Was ist eine sogen. Versorgungsehe

Hallo Udo,
ich möchte Dir mein tiefes Mitgefühl ausdrücken.
Wie Du vielleicht gelesen hast, war ich vor knapp 2 Jahren in der selben Situation.
Ich bekam damals von der BfA ein Schreiben, dass man mind. 1 Jahr verheiratet sein muss u.s.w. Dann kam der letzte schockierende Satz: War der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht die Begründung eines Anspruches auf Hinterb.versorgung, bitten wir, dies zu begründen und die Umstände des Todes zu schildern.

Ich habe damals wahrheitsgem. geschrieben, dass die Hochzeit schon früher geplant war und wegen der Diagnose verschoben wurde. Weiterhin schrieb ich, dass mein Mann Chemo erhalten hatte und als es ihm besser ging wurde die Hochzeit nachgeholt.
Außerdem schrieb ich, dass wir uns 1996 kennengelernt hatten und seit 2001 zusammen lebten. s. Kopie Mietvertrag.
Plötzlich Anfang Januar musste eine unvorhersehbare Op am Herzbeutel gemacht werden. Die OP ist leider nicht gelungen und mein Mann verstarb 2 Tage später.
Wir konnten nicht ahnen, dass unsere Ehe nur von so kurzer Dauer sein sollte, denn mein Mann war immer kerngesund und gerademal 50 Jahre alt.

Ich denke auch bei Krebspatienten kann niemand genau sagen,wie lange das Leben noch dauert oder? Wir hatten immer Hoffnung.

Ich bekam eine Witwenrente und habe gelernt, dass auch Stiefkinder die im Haushalt mitgelebt haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente haben.Außerdem habe ich einen netten BfA Beauftragten gefunden, der mir sehr hilfreich zur Seite stand.Alles was die Angest. der Stadt falsch im Antrag ausfüllte, konnte er mir über eine Zeit von 1 Jahr erkämpfen.
Kämpfe um Deine Rechte - lass Dich beraten.
Viel Glück
Marionname@domain.de
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