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  #3  
Alt 13.11.2004, 21:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Liebe Lara,
danke für deine schnelle Antwort.

Nur, was soll ich jetzt machen, die Krankenkasse beabsichtigt, meinem Widerspruch nicht abzuhelfen, sie möchten mir im Rahmen einer Anhörung gem. § 24 SGB X die Möglichkeit geben, mich zu den entscheidungsrelevanten Tatsachen zu äußern.

Sie wollen nun bis zum 30.11. wissen, ob ich meinen Widerspruch
a) nicht aufrechterhalte
b) aufrechterhalten möchte
c) von meinem Recht der Anhörung § 24 keinen Gebrauch mache oder
d) Stellung nehme.

Sie lassen sich auf das Ruhen bis zur Entscheidung einfach nicht ein.
Falls ich ihnen jetzt mitteilen würde, daß ich meinen Widerspruch nicht aufrechterhalte, hab ich dann wohl später noch die Möglichkeit, erneut Widerspruch einzulegen?


Gruß
Irene
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