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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ja ist schon etwas Unterschied zwischen den Pauschbeträgen. Aber der bringt doch höchstens ca. 20 Euro Steuerersparnis. Und der MDK bei der Pflege fragt auch nicht nach einer Schwerbehinderung. Die gehen nur nach ihren Einschätzungen. Und ob man nach den 5 Jahren wirklich gesund ist, sei dahin gestellt. Es sind alles keine Hellseher. VG Altmann |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Eva, ist interessant! Musstest du für die "alte" Behinderung auch Unterlagen einreichen beim Verschlimmerungsantrag oder nur für den Brustkrebs?
Ich habe noch nicht ausgerechnet, wieviel es steuerlich bei mir ausmachen würde. Werde mich mal erkundigen. Ja, wenn man Tamoxifen nimmt, dauert das evtl. länger als 5 Jahre. So lange hat man ja unter Umständen mit den Nebenwirkungen zu kämpfen. . Geändert von Elfi2 (26.01.2017 um 23:21 Uhr) |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Den Grad der Schwerbehinderung länger als 5 Jahre zu behalten ist echt schwer.
Ich wurde nach fünf Jahre auf einen Grad von 20 zurückgestuft, trotz Lymphödem und weiterer Einnahme eines Aromatasehemmers, das ist jetzt schon wieder drei Jahre her. Mir geht es gut , das ist das wichtigste.
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Elfi,
ich habe nur Unterlagen zum Brustkrebs abgegeben und eine Neu Feststellung beantragt. Im Online Formular kommt dann auch der Abschnitt, ob man schon einen Schwerbehinderten Ausweis hat und man muss die Ausweisnummer eintragen. Liebe Grüße, Eva
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http://felix-der-glueckliche.magix.net/website |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Danke Eva, für die Info! Das erleichtert manches. Müssté ich für die "alten"
"Behinderungen" wieder Unterlagen einreichen, würde das einige Fachärzte betreffen. Wäre ein großer Aufwand und mit Kosten verbunden. Und ja GlidingGeli, das wichtigste ist, dass es einem gut geht! |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo in die Runde,
ich bin nicht mehr sehr oft hier im Forum. Möchte aber gerne auf Folgendes aufmerksam machen: verschiedene Erkrankungen werden nicht summiert. Die gehen da ganz pragmatisch vor. Brustkrebs 50 % in der Regel 5 Jahre, Brustkrebs mit Lymphknotenbefall 80 % 5 Jahre und Brustkrebs mit Metastasen 100 % unbefristet. Falls das bei Euch abweicht immer Widerspruch einlegen. Es wird immer die Erkrankung mit dem höchsten Grad ausgewiesen. Beispiel: 50 % bei Brustkrebs und 30 % Rückenleiden ergibt nicht 80% Behinderung. Vielleicht wurde das hier schon thematisiert? Habe nicht alles durchgelesen. Herzlichst Isi |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
@ Isi66,
nicht ganz richtig: es wird summiert in der Reihenfolge schwerste zuerst plus gefolg von zweiter mit 50%, gefolgt von 3. mit 25% usw., wenn diese Erkrankungen zusammen im Bild der Behinderung stehen! Z.B., bei mir: - rekonstrurierter Kehlkopf mit 60% starren Querschnitt = 60grad + spasmische Asthmaanfälle = 70Grad + Kreislaufinstabilität infolge vor = G und nach 15 Jahren dann unbefristet nun neu hinzu: - chronische Niereninsuffizienz Stadium IV = 100 Grad mit dem G auf 5 Jahre - Diabetis Typ 2 = unberücksichtig - Prostatakrebs = unberücksichtigt meine weitern Behinderungen sind alle nicht berücksichtig als da wären: - beidseits keinen Bizeps - Implantat in L5/L4 - verschraubte linke Schulter - mehrfach operierte Bandscheibenvorfälle im HW-Bereich - Luftröhrenverkürzung um 5cm Sollte ich alsbald zur Dialyse müssen, wurde mir die Kennzeichnung aG in Aussicht gestellt, aber auch nur befristet (ich könnte ja ne Niere bekommen, nur das das als Krebserkrankter nicht funktioniert). Somit ist Summierung schon möglich, insofern die Behinderungen sich gegeneitig beeinflussen (meine Luft zum Kreislauf z. B.). Was es bringt? Mir bisher nichts, da selbstständig, einzig die KFz-Steuerermäßigung hat für mich einen Nutzen, als Arbeitnehmer sieht es etwas anders aus mit den 5 Tagen Zusatzurlaub (als ich den Ausweis zum ersten Mal bekam -1978- waren es noch 6 Tage), den Kündigungsschutz sehe ich nicht als solchen an, eher als Hindernis bei Stellensuche, die steuerliche Entlastung ist auch nur in den unteren Einkommensschichten relevant, Gutverdienern ist sie egal (obwohl gerade die werden sie in Anspruch nehmen, müsste eigentlich heißen, sollte sie egal sein), wer den entsprechenden Grad oder Kennzeichen hat die entsprechenden Befreiungen (von 50% Kfz-Steuer oder der Marke für den öffentlichen Verkeher -wieviel bei welchen Graden bin ich momentan überfragt, da für mich nicht zutreffend bis hin zu Radio und Fernsehbefreiung) und auch noch manche andere Kleinigkeiten wie verbilligte Eintritte, welche ich aber nicht als wichtig bezeichnen würde. Die vorrangige Amtshilfe: na versuchts die mal anzuwenden, viel Spaß dabei. Liegt bei mir aber vielleicht auch daran, das man mir rein äußerlich fast nichts ansieht -selbst die Narben im 12-fach opeierten Kehlkopf Bereich sind gut verwachsen-, erst wenn ich zu sprechen beginne, merken die Meisten dann eine Behinderung, wenn gleich auch viele auf Erkältung und manche sogar auf, na gestern wars aber feucht, tippen. Achja, den Rentenbeginn habe ich vergessen: - wer im Sozialsystem ist, sprich Arbeitnehmer oder Angestellter oder gar Beamter hat ja die berühmten zwei Jahre früher oder mit Abschlag 5 jahre früheren Renten- Pensionsbeginn - wer, wie ich eingezahlt hat, aber die letzten 5 jahre nicht, nun Pech gehabt, nur noch normale Altersrente entsprechend den eingezahlten Jahren! Kann nur jeden raten, bei Selbstständigkeit den Minimalbetrag in die Sozialkasse einzuzahlen, ich habe es unterlassen, teils leider nicht so weit gedacht, teils aus Uninformiertheit. Das wäre wichtiger gewesen denn der Schwerbehindertenausweis! lg Harald (somit ist der 06.11.2017 mein Renteneintrittsalter, mit 65,5 Jahren, trotz dem Schwerbehindertenausweis) |
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