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#1
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kein Anspruch auf Home Office
hallo,
irgendwann in den letzten Wochen, während meiner beruflichen Wiedereingliederung, wurde mir klar, dass ich sehr große Schwierigkeiten haben würde, im Betrieb normale Mahlzeiten einzunehmen. Die bekannten Themen, wie totale Müdigkeit, Bauchschmerzen, evtl. sogar Dumping nach dem Essen würden mich davon abhalten, viel mehr als 4 Stunden täglich arbeiten zu können. Zudem gab es einige Tage , an denen ich wegen starker Durchfälle und ähnlicher Verdauungsbeschwerden morgens nicht zur Arbeit fahren konnte. Unsere Betriebsärztin , mit der ich das Problem besprochen habe, bescheinigte mir trotz meiner 100%igen Schwerbehinderung eine volle Erwerbsfähigkeit, jedoch müssten dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Als Voraussetzung empfahl sie ein Home Office. Mein Arbeitgeber reagierte darauf zunächst mit einigen Einschüchterungsversuchen (andere Aufgaben, Verdiensteinbußen) und versuchte so, mir das Thema auszureden. Nachdem ich aber Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen hatte, kam es zu einer größeren Gesprächsrunde, in der der Arbeitgeber das Home Office mit folgender Begründung ablehnte: meine drei Mitarbeiter hätten einen Anspruch darauf, dass ich als ihr Vorgesetzter jederzeit persönlich ansprechbar bin. Zudem sei ich als Gruppenleiter (auch wenn es eine produktionsferne, rein kaufmännische Funktion ist) in einer Rolle, in der ich dem Betrieb und meinem Vorgesetzten ebenfalls jederzeit persönlich zur Verfügung stehen müsse. Gelegentliches tageweises Fehlen aufgrund akuter Probleme würde man in einem nicht näher spezifizierten "angemessenen" Rahmen notfalls akzeptieren. Zudem würde man mir auf Wunsch einen Liegestuhl in einem separaten Raum hinstellen, wo ich bei Bedarf nach dem Essen etwas ruhen könne. Finde ich ja schon mal besser als gar nichts, auch wenn es mir bei Weitem nicht so gut helfen wird wie ein Home Office. Unsere Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat bestätigten mir, dass der Arbeitgeber rein rechtlich ein Home Office mit einer solchen Begründung tatsächlich ablehnen dürfe. Ich glaube fast nicht, dass es irgendeinen Ansatz gibt, das rechtlich in Frage zu stellen, und deshalb richte ich mich nun auf eine beschwerliche Zeit ein. Wenn es mir i. L. d. Zeit zu unangenehm werden sollte, werde ich vielleicht tatsächlich über eine Erwerbsminderung nachdenken. LG, Frank Geändert von Frank Emm aus Weh (06.10.2016 um 12:58 Uhr) |
#2
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AW: kein Anspruch auf Home Office
Hallo Frank,
ich bin zwar nicht ganz so eingeschränkt wie Du, aber trotzdem habe ich vor 3 Monaten meinen Gruppenleiter aufgegeben, denn ich habe seit 2009 deutliche Konzentrationsstörungen. Ich hatte die Entscheidung lange vor mir her geschoben, aber entgegen meinen Erwartungen haben die Vorgesetzten positiv reagiert. Glücklicherweise habe ich keine finanziellen Einbußen, obwohl ich das ggf. hingenommen hätte. Wäre das bei Dir eine Möglichkeit ? Geht es nicht oder fehlt der Mut ? Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#3
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AW: Neuvorstellung Kardia-Karzinom
hallo Michael,
das mit den Konzentrationsstörungen hatte/habe ich auch, ist aber schon besser geworden, und es wird immer noch ganz langsam etwas besser. Es ist aber so, dass mein Arbeitgeber seit einiger Zeit aufgrund der wirtschaftlichen Situation händeringend nach Möglicheiten sucht, Kosten zu sparen, besonders gern auch auf der Personalseite. Gruppenleiter aufgeben ohne Gehaltseinbuße ist also wohl aussichtslos. Ich probier jetzt erstmal eine Weile aus, was maximal geht (mach ich immer so), und falls es dann doch zu beschwerlich wird, würde ich irgendwann vielleicht sogar auf 4 Stunden tägl. reduzieren, mal sehen. Eine teilweise Erwerbsunfähigkeit wird mir in dem Fall wohl hoffentlich jeder Arzt bestätigen. LG, Frank |
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