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  #1  
Alt 15.09.2016, 15:55
Benutzerbild von wkzebra
wkzebra wkzebra ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Zitat:
Zitat von Jan64 Beitrag anzeigen
... Mal eine Frage von mir, gibt es die KFZ-Steuerermäßigung überhaupt ohne Zusatzzeichen wie aG oder B ?...
Ja, gibt es - Merkzeichen G reicht aus. Man benötigt aber die Berechtigung, den ÖPNV kostenfrei nutzen zu dürfen.
Zitat:
Zitat von helmut 5 Beitrag anzeigen
...Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.
...
Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden!...
Nein, so ist das nicht. Wenn man einen Behindertenparkplatz sieht, fällt einem sofort das Rollstuhlsymbol ins Auge. Ich würde, wenn ich es nicht besser wissen würde, dann eher davon ausgehen, dass nur Rollstuhlfahrer den Stellplatz nutzen dürften.

Zur "steuerermäßigungs-widrigen" Nutzung durch die Ehefrau:
Das Auto meiner Eltern war auf beide zugelassen und beide hatten als Gehbehinderte einen SBA mit Merkzeichen G - dann passt das wieder. Vorher (als meine Mutter noch keinen SBA beantragt hatte, obwohl sie schon immer gehbehindert war) war das tatsächlich so, dass meine Mutter nicht zu ihrem eigenen Vergnügen ohne meinen Vater durch die Gegend fahren "durfte".
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  #2  
Alt 15.09.2016, 19:12
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

Hallo Helmut,

Du möchtest, deiner Meinung nach, haltlose Zustände anprangern.
Mein Vorschlag wäre, mach das bei den Menschen die für diese Zustände verantwortlich sind. Das ist in erster Linie deine Abgeodneten deines Landtages oder die Abgeordneten deines Wahlkreises für den Bundestag. Die machen die Gesetze und Verordnungen, wir hier sind die Menschen, welche mit eben jenen Gesetzen und Verordnungen leben. Diese Abgeordneten kennt man und an die kann man sich wenden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die geben sogar Auskunft, wenn man an sie herantritt.

Diese ganzen Nachteilsausgleiche sind halt auch immer eine Frage der Möglichkeit der praktischen Umsetzung und Finanzierbarkeit. Ab wann gewährt man die Ausgleiche, wem verwehrt man sie, alles eine Frage der Relation. Blöd für dem der sie nicht bekommt, gut wer davon profitieren kann. Wo setzt man hier Grenzen?

Gruß Jan
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  #3  
Alt 17.09.2016, 19:55
Benutzerbild von GD54
GD54 GD54 ist offline
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Standard AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???

mein frau hatte während ihrer erkrankung (nhl) eine behinderung von 100 und in der heilbewährung noch 60. 5 jahre nach erkrankung hat sie keine einstufung mehr. auch mit der stufe 100 hatten wir keine erlaubnis, auf behindertenplätzen zu parken, obwohl die wirkung der chemo eine eindeutige gehbehinderung zur folge hatte.
ich selbst habe eine unbefristete einstufung von 50 (wg.herzinsuffizienz) und keine gehbehinderung. ich würde mir auch komisch vorkommen, einerseits zum herzsport zu gehen, soviel wie möglich "zu fuss" und andererseits mein auto auf einen platz für gehbehinderte zu stellen. diese plätze sollten wirklich nur den rollis oder anders gehbehinderten zu gute kommen.
auf privatparkplätzen (z.b. supermärkten) - also dort, wo mehrere behindertenplätze nebeneinander sind - benutze ich diese plätze schon. aber auch nur, wenn mehr als 2 frei sind.
für mich und meine frau - beide noch im berufsleben - ist viel interessanter der steuerfreibetrag.
die ermässigung der kfz-steuer bringt wirklich nicht viel - lohnt sich kaum zu beantragen. und mit den öffentlich fahre ich nicht.
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