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Alt 22.04.2016, 15:26
kölnerin kölnerin ist offline
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Registriert seit: 02.12.2015
Beiträge: 74
Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Hallo,
erstmal müssen nur der Ehemann und die Kinder das Erbe ausschlagen, da nur diese Erben sind und zwar jeweils zur Hälfte wenn das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Alle anderen werden dann erst angeschrieben, wenn das Erbe abgelehnt wurde.In der Zugewinngemeinschaft sehe ich auch das Problem, wie soll denn entschieden werden was deiner Schwester und was ihrem Mann gehört? Im Prinzip gehört jedem die Hälfte von den Dingen die während der Ehe angeschafft wurden, also auch vom Auto. Ich würde das ganze mal genau durchrechnen und mich evtl anwaltlich beraten lassen. Ihr müsst aber unbedingt auf die Fristen achten, wegen des Erbes werdet ihr nämlich nicht automatisch angeschrieben wenn kein Testament bei Gericht hinterlegt ist, wenn ein Testament gefunden wird kann man mit diesem bei Gericht einen Erbschein beantragen, muss man aber nicht, wenn sich die Kinder und der Vater einig sind. Habt ihr euch den Kreditvertrag mal genau durchgelesen, manchmal git es eine Zusatzvereinbarung für den Todesfall.
Hatten die beiden getrennte Konten?
LG aus Köln
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