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AW: Teilzeit und (Teil)erwerbsminderungsrente??
Zitat:
Hermine, mache doch einen Termin mit der Rentenversicherung und lasse Dir ausrechnen, was Du überhaupt bei einer Teilrente bekommen würdest und ob Du davon leben kannst. Ob Du sie bekommst, ist dann eine ganz andere Geschichte. Für nach 1961 geborene meist nicht einfach. Der Behinderungsgrad hat damit nichts zu tun, auch wer z. B. blind ist, kann ja voll erwerbsfähig sein, aber 100 GdB haben. Eigentlich ist die Definition des Fatiguesyndroms diese Erschöpfungszustände, die Du beschreibst. Bist Du in Behandlung? Für einen Rentenantrag ist es meist wichtig, dass man wegen der Beschwerden auch in Behandlung ist, also z. B. Psychotherapie.
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lg gilda |
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