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  #1  
Alt 26.08.2015, 16:53
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Registriert seit: 23.08.2015
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Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Nach heutigem Gespräch mit meinem Rentenberater:

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist wegen eines Stimmverlustes als Folge der geschilderten Karzinomentfernung nicht möglich.

Was bleibt, wenn Arbeitsunfähigkeit ärztlicherseits attestiert würde, ist die schlichte Krankengeldbezugsmöglichkeit bis zum Renteneintritt, falls notwendig.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die dann zu erwartende Rente wäre nicht gekürzt, allerdings ist das Krankengeld um einiges niedriger als die Bezüge vorher.
Der finanzielle Verlust ist für den bei mir zu errechnenden Zeitraum in der Höhe ein Kleinwagen....

Ich werde daher versuchen, so lange wie möglich meiner beruflichen Tätigkeit nach zu gehen, vielleicht bekomme ich das noch vertretbar bis zum Renteneintritt im kommenden Jahr hin, sicherlich nur, wenn nicht erneut bei den Kontrollen wieder was festgestellt wird...
__________________
Gruß

Heinz
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  #2  
Alt 27.08.2015, 17:24
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Hallo Heinz,

trotzdem Antrag stellen lassen unter Mithilfe des Arztes.

Bei mir wurde das linke Stimmband ganz entfernt. Wegen der Stimme hätte ich meine Arbeit auch nicht so machen können wie nötig (Auch laute Werkhalle).
Mein Antrag ging ganz sauber durch.
Sollheißen 100 % EU Rente bis zum Renteneintritt.

Lass Dich doch vom AG frei stellen (pro Forma). Der kann Dich nicht gebrauchen und Du kannst nicht die Arbeit leisten, die du möchtest.

Ich kenne die Probleme mit der Stimme.

Dein Rentenberater leider nicht

Gruß
Wolfgang

Falls Ablehnung gleich in Widerspruch gehen.


Falls Rückfragen, bitte per PN ich bin nicht mehr so oft im KK
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #3  
Alt 27.09.2015, 11:30
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Es wurde ein GdB von 50, also Schwerbehinderung, zugestanden.
Der nächste Schritt wird nun der Gang zur Rentenkasse sein.
__________________
Gruß

Heinz
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  #4  
Alt 11.10.2015, 10:33
Hella Hella ist offline
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Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Hallo Heinz,
hab leider erst jetzt Deinen Beitrag gelesen.
Ich hatte eine Kehlkopf-OP 2005 (die Hälfte des Kehlkopfes wurde wegoperiert). Und danach, das heißt bis jetzt kann ich nur noch laut flüstern. Die Stimme ist weg.
Die ersten Jahre erhielt ich beim Schwerbehindertenausweis 80%, inzwischen bin ich auf 50% herabgestuft worden.
Nach einem Jahr beantragte ich die EU-Rente. Diese ist unbefristet genehmigt worden, also bis Eintritt der Regel-Altersrente.
Ich denke mal, Dein Rentenberater kann und darf das nicht so pauschal beurteilen, ob die Rente genehmigt wird oder nicht. Da spielen noch andere Faktoren mit.

Vielleicht berichtest dann noch, wie es weitergegangen ist.

es grüsst
Hella
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  #5  
Alt 13.10.2015, 17:30
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Beiträge: 9
Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Hallo, Hella

Ich erhielt "nur" einen GdB 50, ich war vergangene Woche bei der örtlichen Niederlassung meiner Rentenversicherung.
Da ich ohnehin im kommenden Jahr (Juli) mit dann 63 + 2 Monate meine abschlagsfreie Rente bekomme als besonders langjährig Versicherter, war ich der (falschen) Annahme, dass ich eine Schwerbehindertenrente, die ja mit Monatlich 0,3% Abschlag gekürzt wird, quasi nur mit 9 Monaten, also 2,7% Abschlag ausgezahlt bekäme, wenn ich jetzt zum 1.11. aufgehört hätte.

Leider stimmt das nicht.
Auch, wenn man besonders langjährig Versichert ist, zählt bei Abschlägen die sogenannte Regelaltersrente, bei mir wäre das irgendwas jenseits des 65. Geburtstages.
Ich hätte also statt für 9 Monate Abschlag über 30 Monate hinnehmen müßen, was ich aber rechnerisch nicht problemlos kann.

Fazit: Ich könnte sofort Rente bekommen, aber eben nur mit entsprechendem Verlust. Daher habe ich mich vorerst entschlossen, weiter zu arbeiten.

Wie lange ich das kann und ob es überhaupt geht, werden die nächsten Wochen zeigen.
__________________
Gruß

Heinz
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