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  #1  
Alt 20.07.2015, 09:57
Benutzerbild von Geliplie
Geliplie Geliplie ist offline
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Liebe Suse,
ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und mir war es möglich, 2 Monate Sonderurlaub zu nehmen, unbezahlten Urlaub also. Es ist kompliziert, aber machbar. Ich zeige dir mal meine Vorgehensweise auf:

Sonderurlaub 01.11.14-29.11.14
30.11.-03.1214 "gearbeitet", bzw. "normalen" Urlaub genommen.
04.12.-Jahresende wieder Sonderurlaub.

Die Unterbrechung war nötig, weil du sonst nicht krankenversichert bzw. allg. sozialversichert bist. 2 Monate am Stück gehen nicht, dann verfällt der Versicherungsschutz. Kannst mir auch gern eine Mail schreiben, wenn ich noch weiterhelfen kann.

Alles Gute,
__________________
Geli

http://www.krebs-kompass.org/showthr...t=63898&page=3
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13.02.2013
06.11.2014
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  #2  
Alt 20.07.2015, 22:42
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Suse,
wenn Du, eine der vom Pflegestärkungsgesetz vorgesehenen Freistellungen in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du von der Pflegeversicherung Deines Mannes einen Zuschuss für Deine Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.
Die Pflegekasse zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge für Dich,wenn Du mindestens 14 Stunden pro Woche Deinen Mann
versorgst. Außerdem bist Du gesetzlich unfallversichert als eingetragene Pflegeperson.
Die Krankenkassen prüfen auch, ob eine Mitgliedschaft über die Familienversicherung in Frage kommt, wenn Dein Mann Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Die Einstufung in eine Pflegestufe bildet die Grundlage für diese Leistungen.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (20.07.2015 um 22:43 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #3  
Alt 21.07.2015, 08:51
NicoleZ NicoleZ ist offline
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Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das alles auch für unverheiratete Paare gilt.
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  #4  
Alt 21.07.2015, 13:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Suse, liebe NicoleZ,
Zitat:
Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das alles auch für unverheiratete Paare gilt.
Im §7 des Pflegezeitgesetzes ist der Personenkreis festgelegt, dazu gehören auch eheähnliche Gemeinschaften. Hier ist eine URL des Gesetzes:http://www.bundesgesundheitsminister...ngs-helfer.htm

Elisabethh.
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