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#1
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AW: Krankengeld
Hallo Manfred,
meines Wissens nach verfällt der Urlaub 15 Monate nach Wiedereintritt nach der Krankheit. Was ist, wenn man nicht wieder arbeitet, kann ich nicht sagen, hier kann vielleicht die UPD weiterhelfen oder die Sozialberatung. Aber individuelle Regelungen kannst Du immer treffen, nur nicht die lückenlose Krankschreibung riskieren. Insgesamt ist das ein komplexes Thema. Frag lieber einen Fachmann . Alles Gute für Dich! Panda |
#2
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AW: Krankengeld
Hallo,
ich kann berichten wie es bei meinem Mann war. Er bekam den Urlaub ausbezahlt und auch anteilig Weihnachtsgeld. LG carlchen
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Dieser Tag - ein Leben |
#3
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AW: Krankengeld
Hallo Manfred,
ich bekam den Urlaubsanspruch ausbezahlt. Für das Jahr, in dem ich noch gearbeitet habe, anteilig lt. Betriebsvereinbarung. Für die Zeit, in der ich noch nicht berentet war, aber auch nicht gearbeitet habe (gilt ja als fortbestehendes Arbeitsverhältnis), aber nur anteilig den gesetzlichen MINDEST-Urlaub. Mit Renteneintritt endete das AV automatisch. ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und Zuversicht . |
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