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  #1  
Alt 15.10.2014, 21:40
Benutzerbild von Panda72
Panda72 Panda72 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2014
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 262
Standard AW: Krankengeld

Hallo Manfred,
meines Wissens nach verfällt der Urlaub 15 Monate nach Wiedereintritt nach der Krankheit. Was ist, wenn man nicht wieder arbeitet, kann ich nicht sagen, hier kann vielleicht die UPD weiterhelfen oder die Sozialberatung. Aber individuelle Regelungen kannst Du immer treffen, nur nicht die lückenlose Krankschreibung riskieren. Insgesamt ist das ein komplexes Thema. Frag lieber einen Fachmann . Alles Gute für Dich!
Panda
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  #2  
Alt 16.10.2014, 19:00
Benutzerbild von carlchen
carlchen carlchen ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2012
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 815
Standard AW: Krankengeld

Hallo,

ich kann berichten wie es bei meinem Mann war.
Er bekam den Urlaub ausbezahlt und auch anteilig Weihnachtsgeld.
LG carlchen
__________________
Dieser Tag - ein Leben
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  #3  
Alt 05.11.2014, 01:21
mucki53 mucki53 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.11.2011
Ort: Hessen
Beiträge: 734
Standard AW: Krankengeld

Hallo Manfred,
ich bekam den Urlaubsanspruch ausbezahlt.
Für das Jahr, in dem ich noch gearbeitet habe, anteilig lt. Betriebsvereinbarung.
Für die Zeit, in der ich noch nicht berentet war, aber auch nicht gearbeitet habe (gilt ja als fortbestehendes Arbeitsverhältnis), aber nur anteilig den gesetzlichen MINDEST-Urlaub.
Mit Renteneintritt endete das AV automatisch.
ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und Zuversicht .
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