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AW: Hilfe-meine Schwester ist bald nicht mehr bei uns
Hallo ..
du kannst dann noch unterhaltsvorschuss beantragen ... evtl . kinderzuschlag und Wohngeld Voraussetzungen hierfür allerdings die einkommensgrenze beim unterhaltsvorschuss gilt .... die halbwaisenrente muss niedriger als 180 € sein und es darf noch nie beantragt worden sein ... dann wird aufgestockt unterhaltsvorschuss wird bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gezahlt ... längstens für 36 Monate ich wünsche euch viel Kraft ps: hat er arbeitseinkommen oder erhält er Unterstützung ? da gäbe es dann noch Möglichkeiten
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GlG Rika mein Mann: Hautkrebs pT3aN1aM1c Klinisches Stadium IV, CL 4 *16.09.1963 - 26.1.13 Nicht die Zeit heilt unsere Wunden, wir gewöhnen uns nur an den Schmerz Geändert von wildcat2505 (15.10.2013 um 23:09 Uhr) |
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