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  #18  
Alt 26.08.2013, 20:21
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.483
Standard AW: Behindertenausweis

Hallo Bilskirnir,

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung
eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 -> 50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung
eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 50

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 60

in höheren Stadien -> 80

aus http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html

Leider steht weder in Deinem Profil noch auf die Schnelle findend Deine Tumoreinstufung, so das Du selber oben schauen musst, ob Du Anspruch auf zwei oder fünf Jahre Heilungsbewährung hast. Denn eins ist sicher: Der Fünfjahreszeitraum ist nicht allgemeingültig. Die Zeitspanne der Heilungsbewährung ist sehr unterschiedlich und von einigem abhängig.

Und ein Widerspruch macht (mal krass ausgedrückt) nur Sinn, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen da sind, die dann auch in der obigen Aufstellung zu finden sind und mindestens 20 Punkte ergeben. Erst ab 50 Punkte gilt man als schwerbehindert. Und wenn die Ärzte bescheinigen, dass keine Metastasen etc da sind, geht das Amt unweigerlich davon aus, dass die Heilungsbewährung abgelaufen ist. Es ist nun Deine Aufgabe glaubhaft zu machen, das dem nicht so ist, sondern dauerhafte Beeinträchtigungen dank Operationen, Chemotherapien etc inklusiv evtl weiteren Erkrankungen vorhanden sind, die eine erneute Feststellung einer Behinderung bedürfen.

Und was die Einschaltung der hier immer wieder gern angeführten Verbände anbelangt, nun, das ist wohl Erfahrungssache. Ich kann nur empfehlen auch da einen kritischen Blick walten zu lassen.
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