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#1
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AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?
Hy,
das Problem ist weniger das Geld zu bekommen, als es zu behalten, da es als Einkommen auf die Rente gerechnet wird. Da muss man schauen, ob das überhaupt Sinn macht. LG HC |
#2
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AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?
Hallo zusammen,
http://www.deutsche-rentenversicheru...SGB6_96AR2.1.1 -> Sie befinden sich hier: Rechtliche Arbeitsanweisungen > Sozialgesetzbuch > SGB VI > Zweites Kapitel (§§ 9-124) > Zweiter Abschnitt (§§ 33-105) > § 96a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst Da findet sich die Lösung: Im Fall von Happychemo besteht offensichtlich das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente. Somit gilt 3c: Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt handelt es sich gem. §§ 14, 23a SGB IV um Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, jedoch nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen). 3c) Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Man würde also nur im Auszahlungsmonat eine Anrechnung vornehmen, eventuell keine Rente auszahlen und im Folgemonat wieder die Auszahlung der Rente vornehmen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Hierzu ist festzustellen, dass dies nicht bedeutet, dass es im Benehmen des Arbeitgebers steht, sich den Zuordnungsmonat unter Günstigkeitsgesichtspunkten auszusuchen. Wenn also Bescheinigungen z. B. den Hinweis enthalten, dass der laut Bescheinigung in einem Monat nach Rentenbeginn ausgezahlte Betrag aus einem zurückliegenden Zeitraum stammt, ist er dennoch nicht diesem zurückliegenden Zeitraum zuzuordnen, sondern unter den übrigen Voraussetzungen im Monat der Zahlung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (ISRV:NI:AGHZVG 2/2010 7.5). Alle kursiv eingesetzten Textbausteine sind Kopien aus der Arbeitsanweisung der DRV, siehe obiger Link.
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. Geändert von J.F. (03.07.2013 um 21:12 Uhr) |
#3
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AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?
Hallo zusammen,
war die Ausgangsfrage nicht, ob noch bestehender Urlaubsanspruch verfällt bei Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente? Jetzt lautet die Frage wohl, wie man das Geld behalten kann, auch wenn es als Einkommen betrachtet wird. Ich denke, hier ist dem Beitrag von J.F. nichts mehr hinzuzufügen. ... Einmalzahlungen werden im Auszahlungsmonat berücksichtigt, ggf. wird daher keine Rente in diesem Monat gezahlt, in den Folgemonaten wird die Erwerbsminderungsrente dann wieder normal weitergezahlt, solange nicht über der persönlichen Hinzuverdienstgrenze verdient wird. Es gibt keine Sonderregelungen für Krebskranke bzgl. der Erwerbsminderungsrenten... warum auch? |
#4
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AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?
Hallo,
natürlich zielte die Ausgangsfrage auf die Auszahlung dieses Urlaubsanspruches. Was sollte ich als voll erwerbsgeminderte Rentnerin sonst damit anfangen? LG HC |
#5
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AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?
Hallo HC,
Na prima, dann ist die Frage ja beantwortet. |
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